ERASMUS+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule an eine aufnehmende Hochschule oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Diese Aktivität fördert die berufliche Entwicklung von Hochschullehrern und anderem Hochschulpersonal durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland (außer Konferenzen) und durch Hospitationen an einer Partnerhochschule oder bei entsprechenden Einrichtungen im Ausland.
Förderbarer Personenkreis
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Beispiele:
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
Weiterbildungsformate (Beispiele)
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Staff Training Weeks
- Sprachkurse
Vorteile eines ERASMUS+ Aufenthaltes
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Dauer
Eine ERASMUS+ Förderung ist für einzelne Aufenthalte von 2 Tagen bis 2 Monaten möglich.
Als Anfangsdatum des geförderten Aufenthaltszeitraums gilt der erste Tag, an dem der Teilnehmer an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss, das Enddatum ist der letzte Tag, an welchem der Teilnehmer an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss. Die tatsächliche Dauer des Aufenthalts ist nach dessen Abschluss durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen.
Formulare Mitarbeitermobilität (STT) 24/25
Ansprechpartner
Daniel Reinecker
ERASMUS+ Outgoing
ERASMUS+ Bilaterale Verträge
E-Mail: daniel.reinecker(at)uni-rostock.de
Tel.: +49 (0) 381 498 1226