Personalunterlagen für zukünftige Beschäftigte

Kontakt

Personalservice (S41)
Schwaansche Str. 2
18051 Rostock
E-Mail: personalserviceuni-rostockde

Für alle Mitarbeitenden der Universität Rostock wird eine Personalakte angelegt. Rechtsgrundlage für das Erheben von Personaldaten im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren ist das Landesbeamtengesetz (LBG) und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Umgang mit den Personaldaten bestimmt sich nach den Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V). Alle Mitarbeitenden haben das Recht Einsicht in ihre Personalakte zu nehmen bzw. Auskunft über die Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.

Die unten aufgelisteten Unterlagen werden Inhalt der Personalakte bzw. sind notwendig, damit wir die Auszahlung Ihres Entgeltes durch das Landesamt für Finanzen veranlassen können. Bei Neueinstellungen reichen Sie bitte alle Unterlagen vollständig ein.

Unterlagen für die Personalakte

Bitte fertigen Sie von Ihren Ausbildungszeugnissen bzw. Ihrem Studienzeugnis (z.B. Bachelor oder Master) sowie (soweit vorhanden) Ihrer Promotion Kopien an und bringen Sie zusätzlich die Originale zur Vertragsunterzeichnung mit, damit wir die Übereinstimmung mit dem Original vermerken können. Alle anderen Zeugnisse und Urkunden können als Kopie eingereicht werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Weiterleiten von Zeugnissen, die an der Universität Rostock erlangt wurden, durch Prüfungsämter etc. an den Personalservice aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Unterlagen, die Sie bereits bei Ihrer Bewerbung übermittelt haben (z.B. Lebenslauf und Zeugnisse), brauchen Sie nicht erneut einreichen (ausgenommen Originale der Zeugnisse).

  • Personalbogen
  • Lebenslauf
  • Passfoto (optional)
  • Personenstandsurkunden
    • Geburtsurkunde
    • ggf. Eheurkunde
    • ggf. Geburtsurkunden der Kinder (bitte zwei Kopien einreichen)
  • Vorlage des Reisepasses oder Personalausweises
  • ggf. Aufenthaltserlaubnis/ Visum
  • soweit vorhanden, Nachweis der Bildungsabschlüsse
    • in Kopie
      • Schulabschluss
    • Kopie und Orginal:
      • Berufliche Ausbildung (IHK-Zeugnis inkl. Note, Berufsschulzeugnis)
      • Studienabschluss (Bachelor, Master, Diplom, Fachhochschule)
      • Berufs- und Staatsexamen
      • Promotionsurkunde
      • Habilitation
      • etc.
  • ggf. Referenzen von früheren Arbeitgebern
  • ggf. Nachweis von Wehr- oder Zivildienstzeiten (Eingliederungsbescheinigung)
  • ggf. Antrag auf Nebentätigkeitsgenehmigung
  • (erweitertes) polizeiliches Führungszeugnis (nur zu beantragen, wenn der Personalservice dies bei Ihnen anfragt; bitte im Original einreichen)
Unterlagen für die Gehaltsanweisung

Bitte achten Sie darauf, die Formulare für die Gehaltsunterlagen im richtigen Format (DIN A4) auszudrucken und einzureichen. Andere Formate werden vom Landesamt für Finanzen bei der Anweisung Ihres Gehaltes nicht akzeptiert.

Information zum Ausdrucken der folgenden Formulare: Bitte klicken Sie nach dem Ausfüllen des Formulars in den oberen Bereich auf den PDF-Button (Mitte neben Haus-Symbol) und dann auf „Ausdruck anzeigen“. Anschließend müssen Sie die PDFs nur noch ausdrucken.

Wir benötigen keine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, dafür geben Sie bitte in der Erklärung zur Überprüfung der Versicherungsfreiheit die genaue Bezeichnung der Krankenkasse an. Tragen Sie auf der ersten Seite Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse ein, sodass das Landesamt für Finanzen Sie bei Rückfragen erreichen kann und sich die Entgeltzahlung nicht verzögert. Bitte geben Sie die Rentenvericherungsnummer (auch Sozialversicherungsnummer genannt) an. Diese Nummer können Sie bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de kostenfrei anfordern.

Sofern Sie noch keine Rechtenversicherungsnummer besitzen, geben Sie den Namen Ihrer Krankenkasse und für Rückfragen Ihre Telefonnummer/E-Mail-Adresse an.

zusätzlich für wissenschaftlich Beschäftigte

Die VBL-Versicherung ist eine Pflichtversicherung, die alle Mitarbeitende, die nach Tarifvertrag eingestellt sind bei Vertragsbeginn abschließen müssen.

Wissenschaftliche Mitarbeitende können entscheiden, ob sie statt der Pflichtversicherung die freiwillige Versicherung (VBLextra) nutzen möchten. Eine generelle Befreiung von der VBL ist nicht möglich, stattdessen wird nur die Pflichtversicherung (VBLklassik) in eine freiwillige Versicherung (VBLextra) umgewandelt. Der Antrag für die VBLextra ist innerhalb von 2 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses beim Personalservice einzureichen.

Mit dem Beginn Ihres Beschäftigungsverhältnisses (bei Neueinstellung oder bei Wiedereinstellung mit einer Unterbrechung ab einem Tag) werden Sie zunächst bei der VBLklassik angemeldet. Sofern Sie einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung stellen, erfolgt mit etwas Verzögerung eine (schriftliche) Abmeldung von der VBLklassik und eine (schriftliche) Anmeldung bei der VBLextra. Wenn Sie weitere Fragen dazu haben oder nähere Informationen zum Thema VBL benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die VBL.

Information zur Beteiligung des Personalrates (WPR): Nach § 68 Abs. 3 PersVG M-V erfolgt eine personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung für die Beschäftigten mit überwiegend wissenschaftlicher Tätigkeit nur, wenn die betroffenen Beschäftigten dies beantragen. Wenn Sie eine Beteiligung des Personalrates wünschen, zeigen Sie dies bitte rechtzeitig vorher selbständig an.

Optional
  • ggf. Vertrag über vermögenswirksame Anlage mit Anlagevermerk
  • ggf. Urlaubsbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers
  • ggf. Erklärung betreffs Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag (Vordruck Ihrer Krankenkasse)
Wiedereinstellung

Bei Wiedereinstellungen mit einer Unterbrechung unter 6 Monaten reichen Sie folgende Unterlagen erneut ein:

  • Bei einer Unterbrechung ab einem Tag ist nur eine Wiederanmeldung bei der VBLextra nötig, vorausgesetzt Sie waren bei Ihrer letzten Beschäftigung Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in an der Universität Rostock und hatten sich für die VBLextra entschieden. Die Information, ob Sie bei der VBLextra oder VBLklassik versichert waren, entnehmen Sie bitte Ihren VBL-Unterlagen.
  • Andere Dokumente oder Formulare sind nur notwendig, sollten sich seit der letzten Beschäftigung Änderungen ergeben haben (z.B. Heirat, Änderung der Bankverbindung o.Ä.).

Nach einer Unterbrechung von 6 Monaten und länger reichen Sie bitte alle Dokumente und Formulare erneut ein. Ausgenommen sind Zeugnisse und Personenstandsurkunden, die Sie bereits in der Vergangenheit eingereicht hatten.

Hinweise zu Entgelt und VBL

Den Tarifvertrag (TV-L) sowie die aktuellen Entgelttabellen finden Sie hier.

Informationen zur VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder), zur VBLklassik und VBLextra finden Sie hier. Eventuelle Fragen klären Sie bitte vorab direkt mit der VBL.

Für weitere Hinweise zu den Themen Entgeltgruppen/Entgeltstufen, Gehaltsabrechnung, Jahressonderzahlung, Jubiläumsgeld und Vermögenswirksame Leistungen empfehlen wir Ihnen die Seiten vom Landesamt für Finanzen (LAF) zu besuchen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der Bearbeitungsfristen im 1. Monat Ihrer Beschäftigung ggf. nur ein Abschlag auf Ihr Entgelt gezahlt werden kann.