Bewerbung Humanmedizin und Zahnmedizin im höheren Fachsemester
Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester erfolgt zunächst online, zum Wintersemester zwischen dem 1. Juni und dem 15. Juli des Jahres, zum Sommersemester zwischen dem 1. Dezember und dem 15. Januar des Jahres. Das dafür notwendige Online-Portal wird für diesen Zeitraum freigeschaltet. Im Anschluss ist das "Anschreiben zur Bewerbung" ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) postalisch einzureichen.
Fehlende Unterlagen können bis zum 10. September d. J. (Wintersemester) bzw. bis zum 10. März d. J. (Sommersemester) postalisch nachgereicht werden. Für die Zulassung zum 1. Klinischen Fachsemester im Studiengang Humanmedizin sowie für die Zulassung ins 5. Fachsemester im Studiengang Zahnmedizin gilt abweichend davon zum Nachreichen von Unterlagen eine Ausschlussfrist für das Wintersemester bis zum 30. September d. J..
Wichtig ist, dass der Antrag innerhalb der oben genannten Bewerbungsfrist online und postalisch eingegangen ist.
Die Vollständigkeit der Unterlagen obliegt Ihrer Verantwortung.
Die Bewerbung erfolgt für das Semester, für welches die fachlichen Voraussetzungen vorliegen. Konkrete Informationen über die fachlichen Voraussetzungen für die jeweiligen Fachsemester sind der Satzung der Universität Rostock über die Zulassung zum Studium zu entnehmen.
Aus rechtlichen Gründen kann keine Bewerbung für den vorklinischen Studienabschnitt erfolgen, wenn bereits die fachlichen Voraussetzungen für den klinischen Studienabschnitt vorliegen bzw. Leistungen vom zuständigen Landesprüfungsamt ausgewiesen bzw. angerechnet wurden.
Sie haben die Möglichkeit, zwei verschiedene Bewerbungen vorzunehmen und die entsprechenden Anträge mit den geforderten Unterlagen einzureichen.
Die Bewerbung für höhere Fachsemester Humanmedizin und Zahnmedizin erfolgt zunächst ONLINE (nur innerhalb der Bewerbungsfristen freigeschaltet). Im Anschluss wird das "Anschreiben zur Bewerbung" ausgedruckt, ergänzt, unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) an der Universität Rostock postalisch eingereicht.
Vor Beginn der Bewerbung müssen Sie über "Registrieren" Ihren persönlichen Account erstellen, mit dem Sie jederzeit den Status Ihrer Bewerbung prüfen können.
ACHTUNG: Studierende der Universität Rostock melden sich im Online-Portal unter "Studierende" mit ihrem Uni-Account an und nutzen im Portal den Button "Studienbewerbung / Studiengangwechsel beantragen". Sie finden alle weiteren Informationen zur Umschreibung auf der Seite zum Thema Studiengangwechsel.
Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungsmail zur Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse. Bitte folgen Sie den darin enthaltenen Anweisungen zur Freischaltung Ihres Zugangs.
Bitte verwenden Sie eine gültige E-Mail-Adresse, die Sie regelmäßig abrufen. Sie erhalten darüber wichtige Informationen zum gesamten Bewerbungsprozess.
Nun können Sie sich mit Ihrem Benutzernamen (wird in der E-Mail angezeigt) und dem von Ihnen selbst gewählten Passwort im Bewerbungsportal anmelden und mit Ihrer Bewerbung starten.
Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Bewerbungen vorzunehmen und die einzelnen Anträge mit den jeweils geforderten Unterlagen einzureichen.
Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, können für ein Sommersemester bis zum 10.03. d. J. und für ein Wintersemester bis zum 10.09. d. J. (Ausschlussfristen) mit einem entsprechenden Vermerk nachgereicht werden. Für die Zulassung zum 1. Klinischen Fachsemester im Studiengang Humanmedizin sowie für die Zulassung ins 5. Fachsemester im Studiengang Zahnmedizin gilt abweichend davon zum Nachreichen von Unterlagen eine Ausschlussfrist für das Wintersemester bis zum 30. September d.J.
Nach dem Posteingang Ihrer Unterlagen im Studierendensekretariat ändert sich der Antragsstatus von "eingegangen" auf "gültig". Diese Änderung können Sie im Online-Bewerbungsportal einsehen.
Der Antragstatus "gültig" informiert Sie lediglich über den Posteingang Ihrer Unterlagen und bestätigt nicht eine Prüfung auf Vollständigkeit unsererseits. Diese obliegt Ihrer Verantwortung.
Über wichtige Statusänderungen werden Sie außerdem per E-Mail informiert, wenn Sie die E-Mail-Benachrichtigungen aktiviert haben.
Bitte heften oder klammern Sie die Unterlagen nicht und reichen diese in der Mindestgröße A5 ein.
Die eingereichten Unterlagen werden nach der Bearbeitung vernichtet. Fügen Sie deshalb im eigenen Interesse Ihren Unterlagen keine Originaldokumente bei, sondern ausschließlich amtlich beglaubigte Kopien.
Eine Bestätigung über den Posteingang der Bewerbung erfolgt grundsätzlich nur, wenn der Bewerbung eine als Eingangsbestätigung vorbereitete, frankierte und adressierte Postkarte beigefügt wurde.
Fehlende Unterlagen können bis zum 10. September d. J. (Wintersemester) bzw. bis zum 10. März d. J. (Sommersemester) des Jahres postalisch nachgereicht werden. Für die Zulassung zum 1. Klinischen Fachsemester im Studiengang Humanmedizin sowie für die Zulassung ins 5. Fachsemester im Studiengang Zahnmedizin gilt abweichend davon zum Nachreichen von Unterlagen eine Ausschlussfrist für das Wintersemester bis zum 30. September d. J..
Die Vollständigkeit der Unterlagen obliegt Ihrer Verantwortung.
Wichtig ist, dass der Antrag innerhalb der oben genannten Bewerbungsfrist online und postalisch eingegangen ist.
- Online-Bewerbung durchführen (nur innerhalb der Bewerbungsfristen freigeschaltet)
- das sich daraus ergebende PDF-Formular ausdrucken, ergänzen und unterschreiben
- (nicht beglaubigte) Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- aktuelle Studienbescheinigung mit Fachsemesterangabe
- (nicht beglaubigte) Kopien aller bisher erbrachten Studienleistungen (Nachweise über abgelegte Zwischenprüfungen und danach erworbener Studienleistungen usw.)
- (nicht beglaubigte) Kopie des Zulassungsbescheides über den Erhalt Ihres bisherigen Studienplatzes
- Leistungsübersicht vom bisherigen Prüfungsamt Ihrer Fakultät über eventuelle Fehlversuche für Studienleistungen (Scheine), die noch nicht erworben wurden
- Online-Bewerbung durchführen (nur innerhalb der Bewerbungsfristen freigeschaltet)
- das sich daraus ergebende PDF-Formular ausdrucken, ergänzen und unterschreiben
- (nicht beglaubigte) Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- (nicht beglaubigte) Kopie des Anrechnungsbescheides/der Anrechnungsbescheide des zuständigen Landesprüfungsamtes
siehe ► Anerkennung bisher erbrachter Studienleistungen
- Online-Bewerbung durchführen (nur innerhalb der Bewerbungsfristen freigeschaltet)
- das sich daraus ergebende PDF-Formular ausdrucken, ergänzen und unterschreiben
- (nicht beglaubigte) Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- (nicht beglaubigte) Kopie des Anrechnungsbescheides des zuständigen Landesprüfungsamtes
siehe ► Anerkennung bisher erbrachter Studienleistungen
- Online-Bewerbung durchführen (nur innerhalb der Bewerbungsfristen freigeschaltet)
- das sich daraus ergebende PDF-Formular ausdrucken, ergänzen und unterschreiben
- (nicht beglaubigte) Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- (nicht beglaubigte) Kopie des Anrechnungsbescheides/der Anrechnungsbescheide des zuständigen Landesprüfungsamtes
siehe ► Anerkennung bisher erbrachter Studienleistungen
- Online-Bewerbung durchführen (nur innerhalb der Bewerbungsfristen freigeschaltet)
- das sich daraus ergebende PDF-Formular ausdrucken, ergänzen und unterschreiben
- (nicht beglaubigte) Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- aktuelle Studienbescheinigung mit Fachsemesterangabe
- (nicht beglaubigte) Kopien aller bisher erbrachten Studienleistungen (Nachweise über abgelegte Zwischenprüfungen und danach erworbener Studienleistungen usw.)
- Leistungsübersicht vom bisherigen Prüfungsamt Ihrer Fakultät über eventuelle Fehlversuche für Studienleistungen (Scheine), die noch nicht erworben wurden
- (nicht beglaubigte) Kopie des Zulassungsbescheides über den Erhalt Ihres bisherigen Studienplatzes
- ggf. Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (C1-Niveau)
- Online-Bewerbung durchführen (nur innerhalb der Bewerbungsfristen freigeschaltet)
- das sich daraus ergebende PDF-Formular ausdrucken, ergänzen und unterschreiben
- (nicht beglaubigte) Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- (nicht beglaubigte) Kopie des Anrechnungsbescheides/der Anrechnungsbescheide des zuständigen Landesprüfungsamtes
siehe ► Anerkennung bisher erbrachter Studienleistungen - Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (C1-Niveau)
Für das 1. klinische Fachsemester (5. Fachsemester) bestimmt sich die Rangfolge innerhalb der Gruppe der Hochschulwechsler nach der Gesamtnote des Ersten Abschnittes der Ärztlichen bzw. der Zahnärztlichen Prüfung (Physikum). Sofern dieses bis zur Zulassungsentscheidung nicht nachgewiesen werden kann, geht das vorläufige Ergebnis aus dem schriftlichen Teil zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Physikum) in die Auswahlentscheidung ein.
Reichen Sie daher bis zum 30.09. d. J. zunächst den Nachweis über das Ergebnis aus dem schriftlichen Teil ein. Nach Erhalt des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung reichen Sie bitte davon unverzüglich eine Kopie nach.
Bei Anrechnung und Anerkennung von Studienleistungen vom zuständigen Prüfungsamt ohne Bildung einer Gesamtnote werden diese Bewerberinnen und Bewerber denen mit feststellbarer Gesamtnote hintenangestellt.
Bei Bewerbungen von Quereinsteigern sowie bei Ranggleichheit entscheidet bei beiden Bewerbergruppen das Los.
Hochstufung
Im Falle einer Zulassung über hochschulstart.de für das erste Fachsemester und gleichzeitigem Vorliegen bereits erbrachter bzw. angerechneter Studienleistungen ist eine automatische Hochstufung nicht möglich.
Hierfür ist ein entsprechender Antrag zu stellen und es erfolgt die Teilnahme am regulären Auswahlverfahren für das höhere Fachsemester (zum Zeitpunkt der Antragstellung) als Hochschulwechsler.
Die Bescheide im höheren Fachsemester für Medizin und Zahnmedizin werden per Mail i. d. R. bis spätestens Semesterbeginn/Vorlesungsbeginn versandt.
Hintergrundinformationen
Rechtsgrundlagen des Zulassungsverfahrens
Satzung der Universität Rostock über die Zulassung zum Studium (URZS) - nichtamtliche Lesefassung -
Freischaltung des Online-Portals für die Bewerbung Humanmedizin und Zahnmedizin im höheren Fachsemester:
- für das Wintersemester vom 01. Juni bis zum 15. Juli des Jahres
- für das Sommersemester vom 01. Dezember bis 15. Januar des Jahres
Universität Rostock
Servicezentrum Studierende
Studierendensekretariat
18051 Rostock
(Hausanschrift: Parkstraße 6 | 18057 Rostock)
Leitfäden für Bewerber*innen
Info-Service
Anliegen klären, Kurzinformationen erhalten
Der Info-Service ist die zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende im Student Service Center der Universität Rostock. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst hierher, oft kann die Frage mit einer kurzen Information schon geklärt werden. Bei Bedarf wird an spezialisierte Ansprechpartner weitervermittelt.
Telefonische Sprechzeiten:
Mo. bis Do. 09:00 bis 16:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr
Telefon: +49 381 498-1230
Sprechzeiten vor Ort (Parkstraße 6, 18057 Rostock):
Mo. bis Do. 09:00 bis 16:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr
Text-Chat: Auf vielen Webseiten des Student Service Center erreichen Sie uns zu den Sprechzeiten auch im Text-Chat über den Sprechblasen-Button unten rechts.
Auf Wunsch kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Bitte kontaktieren Sie uns vorab per Email.
E-Mail: studiumuni-rostockde