Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge
Diese Informationen gelten für Studienbewerber, die einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang oder ein zulassungsbeschränktes Lehramtsstudium mit Beginn im 1. Fachsemester anstreben.
Bewerbungsfrist
01.06. - 15.07. des Jahres
- unabhängig davon, in welchem Jahr die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) abgelegt wurde
Masterstudiengänge
Einige wenige weiterführende Studiengänge (Master) unterliegen ebenfalls einer örtlichen Zulassungsbeschränkung - zur ► Bewerbung.
Human- oder Zahnmedizin
Die grundständigen Studiengänge Human- und Zahnmedizin unterliegen einer bundesweiten Zulassungsbeschränkung - zur ► Bewerbung.
Vorbemerkung
Sowohl bei zulassungsfreien Studiengängen als auch bei zulassungsbeschränkten Studiengängen können Studieninteressierte nur dann zugelassen werden, wenn sie die ► Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist zusätzlich eine Bewerbung erforderlich. Unter allen Bewerber*innen wählt die Universität dann anhand bestimmter Kriterien aus, wer in den Studiengang zugelassen wird.
Ob für einen Studiengang eine Zulassungsbeschränkung besteht oder nicht, kann der Steckbriefseite des jeweiligen Studienganges entnommen werden.
► Übersicht aller Studiengänge.
Auswahlkriterien
Wenn ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist, bedeutet dies, dass die Anzahl der Studienplätze begrenzt ist – es gibt also eine festgelegte Zahl an Studienplätzen. Diese Studienplätze werden nach verschiedenen Quoten vergeben. In den drei Hauptquoten Abiturbestenquote, Zusätzliche Eignungsquote und Auswahlverfahren der Hochschule werden jeweils unterschiedliche Kriterien angewandt.
► Ausführliche Erläuterung der Auswahlkriterien mit Auswahlgrenzen der Vorjahre ("NC-Werte")
Bewerbungsablauf Online-Bewerbung
Die Bewerbung zur Aufnahme eines Studiums in einem zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang erfolgt online und ist nur zum Wintersemester des Jahres möglich, in dem das Studium begonnen werden soll.
Studierende der Universität Rostock melden sich im Online-Portal unter "Studierende" mit ihrem Uni-Account an und nutzen im Portal den Button "Studienbewerbung / Studiengangwechsel beantragen".
Bitte unbedingt beachten, dass die Online-Bewerbung nur gilt für:
- Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (unabhängig von der Staatsangehörigkeit)
- Bewerber mit einem Europäischen Abitur - Zeugnis der Europäischen Reifeprüfung gemäß des KMK-Beschlusses vom 14.06.2018 (unabhängig von der Staatsangehörigkeit)
- deutsche Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
- Bewerber mit einem deutschen Hochschulabschluss
Die Fachhochschulreife berechtigt nicht zum Studium an der Universität Rostock.
Diese Unterlagen enthalten die Daten, die Sie bei der Online-Bewerbung eingeben bzw. zu denen Sie Angaben machen müssen. Wenn keine der unten beschriebenen Ausnahmen zutrifft, müssen Sie zusätzlich zur Online-Bewerbung diese Unterlagen jedoch nicht einreichen, sondern ggf. im Bewerbungsportal hochladen (upload). Bitte nur vollständige Dokumente hochladen!
- Hochschulzugangsberechtigung ( i. d. R. Abiturzeugnis) - upload ggf. notwendig -
- Daten über Ihre bisherige Hochschulvergangenheit (Summe der bisher an deutschen Hochschulen oder Fachhochschulen vollständig studierten Semester, Hochschulsemester)
- Nachweis über abgeleistete Dienste (Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst, freiwilliges soziales/ökologisches Jahr, Weltwärtsprogramm etc.)
- Geburtsurkunde bei Erziehung eines minderjährigen Kindes - upload ggf. notwendig -
- Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung - upload ggf. notwendig -
- Nachweis über praktische Tätigkeiten und außerschulische Leistungen und Qualifikationen - upload ggf. notwendig -
- Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung an der Hochschule für Musik und Theater (HMT) - upload ggf. notwendig -
Zunächst müssen Sie über "Registrieren" Ihren persönlichen Account erstellen, mit dem Sie jederzeit den Status Ihrer Bewerbung prüfen können.
ACHTUNG: Studierende der Universität Rostock melden sich im Online-Portal unter "Studierende" mit ihrem Uni-Account an und nutzen im Portal den Button "Studienbewerbung / Studiengangwechsel beantragen". Sie finden alle weiteren Informationen zur Umschreibung auf der Seite zum Thema Studiengangwechsel.
Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungsmail zur Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse. Bitte folgen Sie den darin enthaltenen Anweisungen zur Freischaltung Ihres Zugangs.
Bitte verwenden Sie eine gültige E-Mail-Adresse, die Sie regelmäßig abrufen. Sie erhalten darüber wichtige Informationen zum gesamten Bewerbungsprozess.
Nun können Sie sich mit Ihrem Benutzernamen (wird in der E-Mail angezeigt) und dem von Ihnen selbst gewählten Passwort im Bewerbungsportal anmelden und mit Ihrer Bewerbung starten.
Machen Sie Angaben zum gewünschten Studium und laden eventuell geforderte Unterlagen im PDF-Format hoch. Bitte nur vollständige Dokumente hochladen! Das postalische Einsenden der im Online-Portal hochgeladenen Dokumente ist nicht erforderlich.
Achten Sie bitte auf die im Online-Portal gegebenen Hinweise.
Bitte beachten Sie, dass Studieninteressierte an der Universität Rostock eine Bewerbung mit bis zu drei Anträgen abgeben können. Ausnahme sind Bewerber für ein Zweitstudium, welche nur einen Antrag abgeben dürfen.
Der Zugang zum Studiengang Beifach ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld hier.
Beim Lehramt an Grundschulen erfolgt die Einwahl in die frei wählbaren Grundschulfächer erst nach der Zulassung für diesen Studiengang. Nähere Informationen erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid.
Falls Sie bereits in Deutschland an einer Hochschule eingeschrieben sind oder waren, müssen Sie die Gesamtzahl der Semester, die Sie an deutschen Hochschulen eingeschrieben sind oder waren, in der Online-Bewerbung eintragen.
Zum Ende der Dateneingabe kontrollieren Sie bitte Ihre gemachten Angaben, bestätigen Sie diese und geben den jeweiligen Antrag ab. Dadurch ändert sich der Antragsstatus von "in Vorbereitung" auf "eingegangen".
Bitte geben Sie Ihre Bewerbung erst dann ab, wenn alle geforderten Unterlagen von Ihnen vollständig und den Anforderungen entsprechend hochgeladen werden können.
Nach der Dateneingabe und dem Abgeben des Antrags empfehlen wir Ihnen, sich das entsprechende Anschreiben für Ihre Unterlagen abzuspeichern bzw. auszudrucken.
Grundsätzlich müssen zusätzlich zur Online-Bewerbung keine Unterlagen eingereicht werden. Bitte keine Antragsdokumente, Zeugnisse und Dienstzeitbescheinigungen einreichen.
Nur in den folgenden Fällen müssen zusätzlich zur Online-Bewerbung Unterlagen fristgerecht eingereicht werden:
- bei einem Antrag auf bevorzugte Zulassung
- bei Zweitstudienbewerbern
- bei einem Antrag auf außergewöhnliche Härte
- bei einem Sonderantrag (Nachteilsausgleich)
Bitte heften oder klammern Sie die Unterlagen nicht und reichen diese in der Mindestgröße A5 ein.
Eine Bestätigung über den Posteingang von Unterlagen erfolgt grundsätzlich nur, wenn eine als Eingangsbestätigung vorbereitete, frankierte und adressierte Postkarte beigefügt wurde.
Die eingereichten Unterlagen werden nach der Bearbeitung vernichtet. Fügen Sie deshalb im eigenen Interesse Ihren Unterlagen keine Originaldokumente bei, sondern ausschließlich amtlich beglaubigte Kopien.
Bitte kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Antragsstatus im Online-Bewerbungsportal, welchen Sie auf der Startseite Ihrer Bewerbung finden. Über wichtige Statusänderungen werden Sie außerdem per E-Mail informiert, wenn Sie die E-Mail-Benachrichtigungen aktiviert haben.
Nachrichten und Hinweise vom Studierendensekretariat finden Sie auch in den Antragsdetails. Gehen Sie bitte dazu auf Ihre Antragsübersicht und nutzen den Button "Antragsdetails anzeigen".
Aktuell wurden alle Hauptverfahren für die grundständigen Studiengänge durchgeführt. Die Entscheidung über eventuelle Nachrückverfahren wird vorrausichtlich in der 34. KW gefällt. Danach erscheinen die Ablehnungsbescheide mit den konkreten Rangplätzen im Online-Portal.
Informationen zu konkreten Ranglistenplätzen und etwaigen Chancen können momentan nicht gegeben werden. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Erläuterungen zum jeweiligen Status Ihrer Bewerbung im Online-Bewerbungsportal finden Sie unter "Was bedeutet mein Status?".
Es ist möglich, dass bisher vergebene Studienplätze vor Abschluss des Vergabeverfahrens wieder frei werden. Diese Plätze werden dann in einem Nachrückverfahren erneut vergeben. Sollten Sie bis zum 11.10.2024 keine weitere Nachricht erhalten haben, konnten wir Ihnen auch im Nachrückverfahren keinen Platz anbieten.
Hintergrundinformationen
- Ausführliche Erläuterung der Auswahlkriterien mit Auswahlgrenzen der Vorjahre ("NC-Werte")
- Zweitstudium / außergewöhnliche Härte / Sonderantrag (Nachteilsausgleich)
- bevorzugte Zulassung (Ableistung eines Dienstes)
- Losverfahren
- Hinweise für Lehramtsstudiengänge
- Hinweise zu amtlichen Beglaubigungen
- Anerkennung bisher erbrachter Studienleistungen
Rechtsgrundlagen des Zulassungsverfahrens
Satzung der Universität Rostock über die Zulassung zum Studium (URZS) - nichtamtliche Lesefassung -
Freischaltung des Online-Portals zur Bewerbung für zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge:
- für das Wintersemester vom 01. Juni bis zum 15. Juli des Jahres
Leitfäden für Bewerber*innen
Universität Rostock
Servicezentrum Studierende
Studierendensekretariat
18051 Rostock
(Hausanschrift: Parkstraße 6 | 18057 Rostock)
Auswahlgrenzen („NC-Werte“) der Vorjahre
Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens wird dann auf der Webseite der Universität Rostock für jeden Studiengang veröffentlicht, bis zu welcher Auswahlgrenze (Punktzahl) Bewerber*innen in den drei Quoten in diesen Studiengang zugelassen wurden. Die Auswahlgrenzen eines Jahres ergeben sich also aus dem Ergebnis des Zulassungsverfahrens des betreffenden Jahres. Die Auswahlgrenzen unterscheiden sich also nicht nur von Studiengang zu Studiengang sondern verändern sich innerhalb eines Studienganges auch von Jahr zu Jahr. Somit sind die Auswahlgrenzen des Vorjahres also lediglich zu einer groben Abschätzung der Zulassungschancen im kommenden Bewerbungsverfahren geeignet.
Die Grenzränge vom Wintersemester 2023/24 finden Sie hier unter den entsprechenden Quoten.
Info-Service
Anliegen klären, Kurzinformationen erhalten
Der Info-Service ist die zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende im Student Service Center der Universität Rostock. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst hierher, oft kann die Frage mit einer kurzen Information schon geklärt werden. Bei Bedarf wird an spezialisierte Ansprechpartner weitervermittelt.
Telefonische Sprechzeiten:
Mo. bis Do. 09:00 bis 16:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr
Telefon: +49 381 498-1230
Sprechzeiten vor Ort (Parkstraße 6, 18057 Rostock):
Mo. bis Do. 09:00 bis 16:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr
Text-Chat: Auf vielen Webseiten des Student Service Center erreichen Sie uns zu den Sprechzeiten auch im Text-Chat über den Sprechblasen-Button unten rechts.
Auf Wunsch kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Bitte kontaktieren Sie uns vorab per Email.
E-Mail: studiumuni-rostockde
Öffnungszeiten über Weihnachten und Jahreswechsel
Das Student Service Center, sowie die Allgemeine Studienberatung sind ab dem 23.12.2024 geschlossen.
Ab dem 02.01.2025 sind wir dann wieder zu den gewohnten Sprechzeiten für Sie da.