Einschreibung für grundständige Studiengänge im 1. Fachsemester
Die Einschreibung für ein grundständiges Studium, also für einen Studiengang, der zu einem ersten Hochschulabschluss (i. d. R. Bachelor oder Staatsexamen) führt, unterscheidet zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränken Studiengängen.
Ob Ihr Wunschstudiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist, können Sie der Steckbriefseite des jeweiligen Studienganges oder dieser ► Übersicht entnehmen. Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie ► hier.
Studienbeginn zum Wintersemester oder Sommersemester
Grundständige Studiengänge beginnen an der Universität Rostock im 1. Fachsemester in der Regel immer zum Wintersemester, also zum 01. Oktober des Jahres.
Unter den grundständigen Studiengängen kann ausschließlich der Magisterstudiengang "Evangelische Theologie" zum Sommersemester (01. April d. J.) begonnen werden.
Geänderte Einschreibefristen zum Wintersemester 2024/25
Die Einschreibefrist zum Wintersemester 2024/25 endet für alle zulassungsfreien Studiengänge am 11. Oktober 2024.
Die Einschreibung für ein grundständiges Studium an der Universität Rostock erfolgt über das Online-Portal der Universität Rostock:
- für das Wintersemester 2024/25 erstmalig vom 01. Juni bis zum 30. September 2024,
- für das Sommersemester vom 01. Februar bis 31. März des Jahres.
Das dafür notwendige Portal (siehe unten) wird für diesen Zeitraum freigeschaltet.
Zunächst müssen Sie über "Registrieren" Ihren persönlichen Account erstellen, mit dem Sie jederzeit den Status Ihrer Bewerbung prüfen können. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungsmail zur Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse. Folgen Sie den darin enthaltenen Anweisungen zur Freischaltung Ihres Zugangs. Bitte verwenden Sie eine gültige E-Mail-Adresse, die Sie regelmäßig abrufen. Sie erhalten darüber wichtige Informationen zum gesamten Einschreibprozess.
Nun können Sie sich mit Ihrem Benutzernamen (wird in der E-Mail angezeigt) und dem von Ihnen selbst gewählten Passwort im Portal anmelden und mit Ihrer Einschreibung starten.
ACHTUNG: Studierende der Universität Rostock melden sich im Online-Portal unter "Studierende" mit ihrem Uni-Account an und nutzen im Portal den Button "Studienbewerbung / Studiengangwechsel beantragen". Sie finden alle weiteren Informationen zur Umschreibung auf der Seite zum Thema Studiengangwechsel.
Machen Sie Angaben zum gewünschten Studium und laden eventuell geforderte Unterlagen im PDF-Format hoch. Bitte nur vollständige Dokumente hochladen!
Im Anschluss an die Eingabe aller erforderlichen Daten wird ein Druckformular im PDF-Format ausgegeben, das unterschrieben und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch an die untenstehende Adresse gesandt werden muss.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen sind die fehlenden Dokumente fristgerecht nachzureichen. Fehlende Unterlagen werden Ihnen im Online-Portal angezeigt.
Bitte berücksichtigen Sie eine etwa zweiwöchige Bearbeitungszeit und sehen Sie in dieser Zeit von Nachfragen ab.
Für die Einhaltung der Einschreibefrist ist nicht die rechtzeitige Dateneingabe in das Online-Portal, sondern der postalische Eingang des Antrages mit den dazugehörigen Unterlagen maßgebend.
Nach Eingang und Prüfung der vollständigen Immatrikulationsunterlagen erfolgt die vorläufige Einschreibung und Sie erhalten vom Studierendensekretariat eine Mail mit der Aufforderung, den aktuellen Semesterbeitrag unter Angabe des genannten Verwendungszwecks zu überweisen. Sobald die Meldung Ihrer zuständigen Krankenkasse vorliegt und der Semesterbeitrag auf dem Konto der Universität Rostock eingegangen ist, erfolgt die endgültige Immatrikulation und Sie erhalten eine Mail zur Aktivierung Ihres Nutzungskontos. Nur nach der Aktivierung Ihres Nutzungskontos wird Ihr Studienausweis erstellt und versandt. Studien- bzw. BAföG-Bescheinigungen können dann selbständig im Studienservice des Online-Portals (Anmeldung unter Studierende mit Uni-Account) ausgedruckt werden.
Eine Einschreibung in zulassungsbeschränkte Studiengänge setzt eine vorherige fristgerechte Bewerbung und den Erhalt eines Zulassungsbescheides voraus. Die Einschreibung erfolgt zunächst online innerhalb der im Zulassungbescheid genannten Fristen über das Online-Portal der Universität Rostock. Im Anschluss wird der "Antrag auf Immatrikulation" oder für bereits Studierende der "Antrag auf Studiengangs- bzw. fachwechsel" mit den darauf aufgelisteten Unterlagen fristgerecht postalisch an das Studierendensekretariat gesandt.
Ihrem Zulassungsbescheid sind ggf. zusätzlich einzureichende Unterlagen zu entnehmen.
Für weitere Informationen gelangen Sie hier zur ►Bewerbung für zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge.
Nach Eingang und Prüfung der vollständigen Immatrikulationsunterlagen erfolgt die vorläufige Einschreibung und Sie erhalten vom Studierendensekretariat eine Mail mit der Aufforderung, den aktuellen Semesterbeitrag unter Angabe des genannten Verwendungszwecks zu überweisen. Sobald die Meldung Ihrer zuständigen Krankenkasse vorliegt und der Semesterbeitrag auf dem Konto der Universität Rostock verbucht werden konnte, erfolgt die endgültige Immatrikulation und Sie erhalten eine Mail zur Aktivierung Ihres Nutzungskontos. Nur nach der Aktivierung Ihres Nutzungskontos wird Ihr Studienausweis erstellt und versandt. Studien- bzw. BAföG-Bescheinigungen können dann selbständig im Studienservice des Online-Portals (Anmeldung mit Uni-Account) ausgedruckt werden.
Eine Einschreibung in zulassungsbeschränkte Studiengänge setzt eine vorherige fristgerechte Bewerbung und den Erhalt eines Zulassungsbescheides voraus. Die Einschreibung erfolgt zunächst online innerhalb der im Zulassungbescheid rechtsgültigen Einschreibfrist über das Online-Portal der Universität Rostock.
Um diese durchführen zu können, ist eine Registrierung im Online-Portal der Universität Rostock mit BID und BAN erforderlich, um Ihre Daten von hochschulstart.de in das Portal der Universität Rostock zu übertragen.
Wenn zuvor bereits eine Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge vorgenommen wurde, sollten die Bewerbungen zusammengeführt werden (Button "Bewerbungen zusammenführen" - oben rechts).
Im Anschluss wird der "Antrag auf Immatrikulation" oder für bereits Studierende der "Antrag auf Studiengangs- bzw. fachwechsel" mit den darauf aufgelisteten Unterlagen fristgerecht postalisch an das Studierendensekretariat gesandt.
Ihrem Zulassungsbescheid sind ggf. zusätzlich einzureichende Unterlagen zu entnehmen.
Nach Eingang und Prüfung der vollständigen Immatrikulationsunterlagen erfolgt die vorläufige Einschreibung und Sie erhalten vom Studierendensekretariat eine Mail mit der Aufforderung, den aktuellen Semesterbeitrag unter Angabe des genannten Verwendungszwecks zu überweisen. Sobald die Meldung Ihrer zuständigen Krankenkasse vorliegt und der Semesterbeitrag auf dem Konto der Universität Rostock verbucht werden konnte, erfolgt die endgültige Immatrikulation und Sie erhalten eine Mail zur Aktivierung Ihres Nutzungskontos. Nur nach der Aktivierung Ihres Nutzungskontos wird Ihr Studienausweis erstellt und versandt. Studien- bzw. BAföG-Bescheinigungen können dann selbständig im Studienservice des Online-Portals (Anmeldung mit Uni-Account) ausgedruckt werden.
- unterschriebener Antrag auf Immatrikulation (diesen entnehmen Sie dem Online-Portal)
- Hochschulzugangsberechtigung (i. d. R. Abiturzeugnis) (amtlich beglaubigte Kopie siehe Hinweise zu Beglaubigungen)
- Bei Zweitstudium: Zeugnis über den Hochschulabschluss (amtlich beglaubigte Kopie) und Hochschulzugangsberechtigung (i. d. R. Abiturzeugnis) (einfache Kopie)
- Kopie des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses
- vollständiger tabellarischer Lebenslauf ab dem 16. Lebensjahr mit Datum und Unterschrift
- für alle Lehramtstudiengänge: Nachweis über die Teilnahme am Selbsterkundungsverfahren (CCT)
- für das Unterrichtsfach Sport (Lehramt): Nachweis über die bestandene Sporteignungsprüfung inklusive "Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung"
- für den Bachelorstudiengang Agrarwissenschaften: Nachweis über ein Praktikum von mind. 6 - 12 Wochen
- für den Bachelorstudiengang Umweltingenieurwissenschaften: Nachweis über ein Praktikum von 4 Wochen, ggf. kann ein Antrag auf vorläufige Zulassung gestellt werden
- wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert waren: Kopien sämtlicher Exmatrikulationsbescheinigungen und eine aktuelle bzw. letzte Studienbescheinigung mit Fachsemesterangabe
Wichtige Hinweise zur Krankenversicherung
Der Datenaustausch zwischen Hochschulen und Krankenkassen erfolgt laut § 199a SGB V ausschließlich elektronisch. Informieren Sie bitte Ihre Krankenkasse umgehend über die beantragte Immatrikulation an der Universität Rostock und veranlassen die Übermittlung des elektronischen Nachweises über Ihren Versicherungsstatus. Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0001053 an. Bitte beachten Sie, dass dies einige Tage in Anspruch nehmen kann. Privat Versicherte müssen sich zur Klärung ihres Versicherungsstatus ("von der Versicherungspflicht befreit" oder "gesetzlich versichert") bitte ebenfalls an eine gesetzliche Krankenkasse wenden. Die erforderliche elektronische Meldung kann ausschließlich durch diese erfolgen.
Bitte heften oder klammern Sie die Unterlagen nicht und reichen diese in der Mindestgröße A5 ein. Die eingereichten Unterlagen werden nach der Bearbeitung vernichtet. Fügen Sie deshalb im eigenen Interesse Ihren Unterlagen keine Originaldokumente bei, sondern ausschließlich amtlich beglaubigte Kopien.
Die Immatrikulation kann erst vollzogen werden, wenn alle Unterlagen frist- und formgerecht eingereicht wurden, die elektronische Meldung der Krankenkasse an der Universität Rostock eingegangen ist und der Semesterbeitrag überwiesen wurde.
Eine Bestätigung über den Posteingang der Unterlagen erfolgt grundsätzlich nur, wenn eine als Eingangsbestätigung vorbereitete, frankierte und adressierte Postkarte beigefügt wurde.
Geänderte Einschreibefristen zum Wintersemester 2024/25
Die Einschreibefrist zum Wintersemester 2024/25 endet für alle zulassungsfreien Studiengänge am 11. Oktober 2024.
Freischaltung des Online-Portals für die Einschreibung in zulassungsfreie grundständige Studiengänge:
- für das Wintersemester 2024/25 erstmalig vom 01. Juni bis zum 30. September 2024
- für das Sommersemester vom 01. Februar bis 31. März des Jahres
Info-Service
Anliegen klären, Kurzinformationen erhalten
Der Info-Service ist die zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende im Student Service Center der Universität Rostock. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst hierher, oft kann die Frage mit einer kurzen Information schon geklärt werden. Bei Bedarf wird an spezialisierte Ansprechpartner weitervermittelt.
Telefonische Sprechzeiten:
Mo. bis Do. 09:00 bis 16:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr
Telefon: +49 381 498-1230
Sprechzeiten vor Ort (Parkstraße 6, 18057 Rostock):
Mo. bis Do. 09:00 bis 16:00 Uhr | Fr. 09:00 bis 13:00 Uhr
Text-Chat: Auf vielen Webseiten des Student Service Center erreichen Sie uns zu den Sprechzeiten auch im Text-Chat über den Sprechblasen-Button unten rechts.
Auf Wunsch kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Bitte kontaktieren Sie uns vorab per Email.
E-Mail: studiumuni-rostockde
Öffnungszeiten über Weihnachten und Jahreswechsel
Das Student Service Center, sowie die Allgemeine Studienberatung sind ab dem 23.12.2024 geschlossen.
Ab dem 02.01.2025 sind wir dann wieder zu den gewohnten Sprechzeiten für Sie da.