ERASMUS+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE entsandt und finanziell gefördert (Outgoing-Mobilität) werden.
Vorteile eines ERASMUS+ Aufenthaltes
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Dauer
Eine ERASMUS+ Förderung ist für einzelne Aufenthalte von 2 Tagen bis 2 Monaten möglich. Die Mobilität zu Lehrzwecken muss mindestens acht Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum umfassen (Bsp.: 3 Tage Aufenthalt = 8 Stunden Lehre, 7 Tage Aufenthalt = 8 Stunden Lehre, 8 Tage Aufenthalt = 10 Stunden Lehre).
Als Anfangsdatum des geförderten Aufenthaltszeitraums gilt der erste Tag, an dem der Teilnehmer an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss, das Enddatum ist der letzte Tag, an welchem der Teilnehmer an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss. Die tatsächliche Dauer des Aufenthalts ist nach dessen Abschluss durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen.
Formulare Dozentenmobilität (STA) 24/25
Ansprechpartner
Daniel Reinecker
ERASMUS+ Outgoing
ERASMUS+ Bilaterale Verträge
E-Mail: daniel.reinecker(at)uni-rostock.de
Tel.: +49 (0) 381 498 1226