Am 19.12.2018 von 9:15 bis 12:45 Uhr finden zwei Vorträge in der Aula des Universitätshauptgebäudes der Universität Rostock statt und richten sich an alle Studierende und Lehrende der bildungswissenschaftlichen Fächer sowie an alle Interessierte.
Der Schutz der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen ist immanente Aufgabe von pädagogischen Fachkräften und rechtlich u.a. im Bundeskinderschutzgesetz festgelegt. Erkennen und Handeln im Kontext einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls ist jedoch häufig mit Unsicherheiten verbunden, was in der Vergangenheit auch dazu führte, dass dieses Handeln im Kontext von Schule unzureichend oder gänzlich ausblieb. Mittels zweier Fachvorträge soll für ein Erkennen der Anzeichen von Kindeswohlgefährdung sensibilisiert und konkrete Handlungsstrategien aufgezeigt werden. Moderiert wird die Veranstaltung von Frau Dr. Anja Schwertfeger und Stefanie Veith, M.A., vom Institut für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik.
Ablauf:
9:15- 10:45 Uhr: Verfahrensweisen der Kinder- und Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung
Vortrag von Herrn Robert Petzold (Jugendhilfeplaner des Amtes für Jugend und Soziales der Stadt Rostock) über die Arbeits- und Verfahrensweisen des Jugendamtes bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung mit Bezug auf die Rolle der insoweit erfahrenen Fachkräfte und die Hilfen zur Erziehung
10:45- 11:15 Uhr offene Gesprächsrunde und Pause
11:15-12:45
Uhr Kindeswohlgefährdung erkennen
Vortrag von Frau Dr. Verena Blaas (Rechts-medizin der Universität Rostock) über gesetzliche Grundlagen, Statistiken und Anzeichen von Kindeswohlgefährdung
Das Institut für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik lädt Sie herzlich ein und freut sich über Ihre Teilnahme. Selbstverständlich ist es möglich auch nur einen der Vorträge zu besuchen. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Stefanie Veith, M.A.
Tel.: 0381 498 2669
E-Mail: stefanie.veithuni-rostockde