Nachteilsausgleich für Studierende mit Beeinträchtigung

Der Nachteilsausgleich ist ein Rechtsanspruch für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Krankheit auf eine bedarfsgerechte Anpassung von Prüfungsbedingungen. Er soll nicht zu einer Übervorteilung oder Aufweichung von Leistungs¬anforderungen führen, sondern Nachteile gegenüber den Studierenden ohne Beeinträchtigung beseitigen und damit chancengerechte Prüfungsbedingungen herstellen und eine Leistungserbringung ermöglichen. Doch wie lassen sich individuelle Bedarfe berücksichtigen und gleichzeitig Maßstäbe der Leistungsbewertung beibehalten? Welche Maßnahmen sind möglich und zulässig? Wie wirken sich Beeinträchtigungen überhaupt auf die Wissensreproduktion aus und welche Ansatz¬möglichkeiten existieren?

Der halbtägige Workshop vermittelt rechtliche Grundlagen zum Nachteilsausgleich (Formen, Fristen, Nachweise) und Antragsprozedere. Neben dem Einblick in die Formalitäten wird anhand von Fallbeispielen erörtert, welche konkreten Maßnahmen angewandt werden können – von der Verlängerung der Bearbeitungszeiten über die Anpassung von Prüfungsformen bis hin zur Prüfungsorganisation und Zulassung von Hilfsmitteln. Ein Schwerpunkt ist dabei der Nachteilsausgleich bei psychischen Erkrankungen. Insgesamt erhalten die Teilnehmenden Handlungsmöglichkeiten, wie sie Beeinträchti¬gungen sensibel, aber leistungsorientiert begegnen können.

Inhalte: •Sensibilität für potentielle Belange von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen in Prüfungen, Wissen über Auswirkungen von Behinderung und/oder chronischer Erkrankung auf die Wissens¬wiedergabe •Kompetenz, Prüfungen bedarfsgerecht zu konzipieren, zu planen und durchzuführen •kompetenzorientiertes Prüfen unter Orientierung an den Studienanforderungen •Wissen über die Formalitäten und rechtliche Grundlagen zur Beantragung von Nachteilsausgleichen •Wissen, welche Nachteile ausgleichsfähig sind und welche nachteilsausgleichenden Maßnahmen konkret angewandt werden können

Arbeitsformen: Impulsreferate, Diskussionen, Bearbeitung eigener Fallbeispiele

Kursleitung: Dr. Maike Gattermann-Kasper (Universität Hamburg) Frau Dr. Gattermann-Kasper ist seit 2000 Koordinatorin für die Belange Studierender mit Behinderungen und/oder chronischen Krankheiten und seit 2011 Beauftragte für Studierende mit Behinderung und/oder chronischen Krankheiten der Universität Hamburg. Zudem ist sie die ehrenamtliche Leiterin des Arbeitskreises Hochschulpolitik des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. sowie ausgebildete Konfliktberaterin und Mediatorin.

https://www.uni-rostock.de/universitaet/vielfalt-und-gleichstellung/barrierefreiheit/inklusive-hochschule/workshops/

Die Teilnehmenden sind eingeladen, ihre konkreten Fallbeispiele und Problemfälle vorab einzusenden. Zielgruppe: Mitglieder von Prüfungsausschüssen und Mitarbeitende von Prüfungsämtern und Mitarbeitende, die sich mit Prüfungen und Nachteilsausgleichen befassen.

Kirstin Kastell

kirstin.kastelluni-rostockde

 

 

Organisator

  • Inklusvie Hochschule (Universität Rostock)

Veranstaltungsort

  • SR 327, Ulmenstraße 69 (Haus 1), 18057 Rostock

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