Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind einfallsreich und innovativ. Sie erkennen Problemstellungen im täglichen unternehmerischen Handeln und entwickeln hierfür Lösungen, die den Charakter einer technischen Erfindung besitzen können. Doch wie sollte im Unternehmen mit solchen Entwicklungen umgegangen werden? Genügt die Geheimhaltung um das Know-how im Unternehmen zu halten oder muss ein Patent- oder Gebrauchsmusterschutz in Anspruch genommen werden? Ebenso verhält es sich mit guten Geschäftsideen. Wie kann die Nachahmung einer Idee durch Dritte zumindest erschwert werden?
http://www.ub.uni-rostock.de/ub/xAboutUs/pnz_xde.shtml
Anmeldung bis Freitag, 27.10.2017 beim PIZ Schwerin unter Fax 0385 / 3993 240 oder per Email
Erik Schreiber