Wahlvorschlag des Akademischen Senats für das Amt der Rektorin/des Rektors

Aus Respekt vor dem Konzil wird es nur eine hochschulinterne Diskussion und keine öffentlichen Auftritte oder Statements in den Medien seitens der Kandidierenden geben. Die Universität bittet daher von Anfragen abzusehen.

Die Rektorin/der Rektor vertritt die Universität nach außen. Sie/er führt den Vorsitz im Rektorat, weist den Rektoratsmitgliedern ihre Aufgabenbereiche zu und hat die Richtlinienkompetenz inne. Die Rektorin/der Rektor hat die Rechtsaufsicht über die anderen Organe, Gremien und Funktionsträger der Universität. Sie/er ist Dienstvorgesetzte/r des Universitätspersonals mit Ausnahme des Kanzlers. Die Rektorin/der Rektor übt das Hausrecht und die Ordnungsgewalt aus.

Kontakt:
Prof. Dr. Wolfgang Bernard
Universität Rostock
Vorsitzender des Akademischen Senats
senatuni-rostockde


Zurück zu allen Meldungen