Universität Rostock für mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen

Bislang haben sich insgesamt 45 Hochschulen in Deutschland dieser Selbstverpflichtung angeschlossen. Neben der Humboldt-Universität zu Berlin und der Universität Potsdam ist die Universität Rostock damit die dritte ostdeutsche Universität, die sich aktiv für mehr Geschlechtergerechtigkeit in Berufungsverfahren einsetzt.

„Der Beitritt zu dieser Selbstverpflichtung ist ein bedeutender Schritt für die Universität Rostock, um die Chancengleichheit in der Wissenschaft weiter voranzutreiben“, erklärt Professorin Elizabeth Prommer, Rektorin der Universität Rostock. „Wir sind überzeugt, dass eine geschlechtergerechte Berufungspraxis nicht nur die Vielfalt und Qualität der Forschung und Lehre stärkt, sondern auch die Attraktivität unserer Universität als Arbeits- und Studienort steigert.“

Die HRK-Selbstverpflichtung sieht unter anderem vor, dass Hochschulen ihre Berufungsverfahren hinsichtlich der Chancengleichheit überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Dabei sollen insbesondere Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils auf Professuren ergriffen werden. Dazu zählen unter anderem die Sensibilisierung der beteiligten Gremien, eine transparente Gestaltung der Auswahlverfahren sowie die Einführung von Monitoring-Systemen, um den Fortschritt kontinuierlich zu überprüfen.

Mit ihrem Beitritt zu dieser Initiative setzt die Universität Rostock ein klares Zeichen für mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft und verpflichtet sich, konkrete Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Geschlechterverteilung in Berufungsverfahren umzusetzen.

Mehr unter: https://www.hrk.de/themen/hochschulsystem/gleichstellung/geschlechtergerechtigkeit-bei-berufungen-selbstverpflichtung-der-deutschen-hochschulen/liste-der-signatare/

 

Kontakt:
Presse- und Kommunikationsstelle der Universität Rostock
Tel.: +49 381 498-1012
E-Mail: pressestelleuni-rostockde

 


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