Neuer Universitätsrat der Universität Rostock

Auf Vorschlag des Akademischen Senats hat das Konzil in seiner Sitzung am 25. Januar 2017 die neuen Mitglieder des Universitätsrats der Universität Rostock –  Prof. Dr. Manfred Bruhn, Eva-Maria Buchholz, Dr. Christine Grünewald, Prof. Dr. Jörg Hinrich Hacker, Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz und Jörg Sinnig  –  gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt vier Jahre, sie beginnt am 1. April 2017 und endet am 31. März 2021. Die konstituierende Sitzung findet am 7. April 2017 statt.

Der Universitätsrat berät die Universität in der Entwicklungsplanung und schlägt Maßnahmen vor, die sowohl der Profilbildung als auch der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. In diesem Rahmen wirkt er insbesondere bei der Erstellung von Konzepten zur Universitätsentwicklung, der Festlegung von Grundsätzen für die Ausstattung sowie für den wirtschaftlichen und aufgabengerechten Einsatz der Mittel für Forschung und Lehre nach leistungs- und belastungsorientierten Kriterien sowie bei der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen mit. Der Universitätsrat fördert die Verbindung zwischen Universität und Stadt sowie Universität und Region. Der Rektor hat im Universitätsrat Rede- und Antragsrecht.

Kontakt:
Universität Rostock
Silke Oppermann
Referatsleiterin
Zentrale Universitätsverwaltung / Dezernat 1 / Referat 1.2
Tel.: +49 381 498-1204
silke.oppermannuni-rostockde


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