Bewerbungszeitraum für zulassungsbeschränkte Studiengänge läuft vom 1. Juni bis 15. Juli des Jahres

Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge der Universität Rostock läuft derzeit (1. Juni. bis 15. Juli 2017) die Bewerbungsfrist für Studieninteressierte, die ihr Studium im Wintersemester 2017/2018 aufnehmen möchten.

Im Vergleich zum Vorjahr unterliegt auch der Studiengang Sozialwissenschaften einer Zulassungsbeschränkung, so dass hier ebenfalls eine fristgerechte Bewerbung erforderlich ist.

„Studieninteressierte sollten sich von der Tatsache, dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist nicht abschrecken lassen. Wir sind keine überlaufene Massenuniversität. In machen Studiengängen konnten wir sogar alle Bewerber aufnehmen. Ich kann nur allen Studieninteressierten empfehlen, sich vor der Bewerbung über die Auswahlgrenzen der zurückliegenden Jahre zu informieren um die eigenen Chancen abschätzen zu können“, rät Margitta Grimmel, die Leiterin des Studierendensekretariates im Student-Service Center der Universität Rostock.

Studieninteressierte finden alle Informationen zum Bewerbungsverfahren sowohl für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge als auch für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge – für die Universität Rostock Medizin und Zahnmedizin – den Link zur Online-Bewerbung sowie die Auswahlgrenzen der Vorjahre auf den Webseiten der Universität Rostock zur Studienplatzbewerbung.

Kontakt:
Universität Rostock Student
Service Center
Tel.: +49 (0) 381 498 1230
studiumuni-rostockde


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