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Sachunterricht (Lehramt an Grundschulen)

1. Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen

Wie entsteht im Kind ein „Weltbild“ und warum verändert es sich? Was sollte man Kindern beibringen, damit keine falschen Vorstellungen entstehen? Soll man sie weitgehend 
selbst entdecken lassen – oder soll man lehren systemaisch zu lernen? In den Lehrveranstaltungen werden sowohl die „Sachen“ und ihre Beziehungen zueinander als auch die Wege zu einem elementaren Weltverständnis erörtert. Gegen Mitte des Studiums muss man sich entscheiden, ob man seinen Schwerpunkt im Bereich Geisteswissenschaften oder im Bereich Natur setzen möchte.

Die Studierenden werden in Theorien und Konzeptionen des Sachunterrichts eingeführt. Sie studieren unterschiedliche Modelle des Lehrens und Lernens im Sachunterricht und befassen sich mit der Geschichte dieses Faches. Die didaktischen und lerntheoretischen Kenntnisse werden immer in Bezug zu den Entwicklungsbesonderheiten der Kinder im Grundschulalter reflektiert.

Fachliche Perspektiven

  • Soziokulturelle Perspektive: Theorien sozialen Handelns und Lernen, kultureller Formen und Regeln des Zusammenlebens; Theorien zur Gesundheits- und Sexualerziehung
  • Raumbezogene Perspektive: Theorien zur Raumwahrnehmung und -vorstellung, Regionalgeografie
  • Naturwissenschaftliche Perspektive: Biologische, physikalische, chemische Grundlagen für die Betrachtung grundschulrelevanter naturwissenschaftlicher Problemstellungen (Eigenschaften von Stoffen, Wachstums- und Lebensprozesse, Naturphänomene) in belebter und unbelebter Natur und deren naturwissenschaftliche Erklärungsmodelle,
  • Historische Perspektive: Grundlagen der Familien- und Regionalgeschichte

Fachdidaktische Grundlagen

  • Theorien des naturwissenschaftlichen und des sozialen Lernens, Konzeptionen des Sachunterrichts, sachgerechte Unterrichtsmethoden und Medien;
  • Vermittlung sachgerechter Lernstrategien:  Erkundung, Interview, Modellbau, Beobachtung, Experiment; unterschiedliche Formen der Dokumentation

Lehrkraft an Grundschulen

    Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.  

    Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.

    Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
    Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock

    Zusätzlich ist für alle Lehramtsstudiengänge zur Immatrikulation nachzuweisen: die Teilnahme am ► CCT-Selbsterkundungsverfahren.

    Weitere fachbezogene Zugangsvoraussetzungen bestehen für das Fach Sachunterricht nicht.

    Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads".

    Der Studiengang Lehramt an Grundschulen ist als Ganzes zulassungsbeschränkt, somit ist immer eine Bewerbung erforderlich. Die Bewerbung erfolgt für den Studiengang als Ganzes. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.

    Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
    Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester

    Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.

    Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für das Fach Sachunterricht (Lehramt an Grundschulen) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.

    Hinweise für internationale Studieninteressierte

    Infomaterialien als Download

    Rahmenprüfungsordnung (RPO)

    Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
    Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.

    Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung

    Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).

    Lehramt an Grundschulen

        aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
       ► 2. Änderungssatzung (2023)Nicht amtliche Lesefassung

    Neufassung (2021)
       ► 1. Änderungssatzung (2022)
    Neufassung (2012)
       ► 1. Änderungssatzung (2014)
       ► 2. Änderungssatzung (2017)
       ► 3. Änderungssatzung (2019)

    Universität Rostock

    Philosophische Fakultät (PHF)

    Studienfachberatung

    Anja Bombach

    Tel.: +49 381-498 2851
    anja.bombachuni-rostockde

    Adresse/Sitz: Raum 311
    Kröpeliner Str. 57 | 18055 Rostock

    Sprechzeiten nach Vereinbarung

    Studienbüro

    Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA)

    Tel.: +49 381-498 1349
    zpauni-rostockde

    Adresse/Sitz: Raum 10
    Parkstraße 6 | 18057 Rostock

    Webseite Studienbüro

    Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:

    Tel.: +49 381-498 1230
    studiumuni-rostockde

    Webseite Student Service Center

    Überblick

    Regelstudienzeit:
    10 Semester
    Studienform:
    Vollzeitstudium
    Fachtyp:
    wählbares Unterrichtsfach innerhalb des Studienganges Lehramt an Grundschulen
    Zulassungsbeschränkung:
    Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
    Hauptunterrichtssprache:
    Deutsch
    Studienfeld:
    Sprach-/ Geisteswissenschaften,
    Lehramt
    Fakultät:
    Philosophische Fakultät
    Studienbeginn:
    Wintersemester
    Deutschkenntnisse für internationale Studienbewerber:
    C1 nach GER