Fördermöglichkeiten für Wissenschaftlerinnen: Professorinnenprogramm III an der Uni Rostock

Für eine Förderung ab Februar 2023 (für Sachmittelförderung und Stipendien) bzw. ab März 2023 (für SHKs) können sich Wissenschaftlerinnen und weiblicher Wissenschaftsnachwuchs unserer Universität noch bis zum 15. November 2022 bewerben.

Es stehen Mittel für unterschiedliche Finanzierungszwecke und Zielgruppen zur Verfügung:

1) Im Rahmen der Förderlinie SHK können Wissenschaftlerinnen unterschiedlicher Karrierephasen mit Familienaufgaben und/ oder umfangreichen Gremientätigkeiten Mittel zur Einstellung einer studentischen Hilfskraft für maximal 150 Stunden beantragen.

2) Die Förderlinie Sachmittel ermöglicht die Bezuschussung von Sachkosten für Konferenzbeiträge u.ä. bis zu 1000,00 Euro, wenn das jeweilige Vorhaben herausragende Bedeutung für die wissenschaftliche Qualifizierung der Bewerberin hat. Daneben können wissenschaftliche Projekte und Vorhaben gefördert werden, welche die Gleichstellung in Forschung und Lehre an unserer Universität auf herausragende Weise unterstützen.

3) Ebenfalls besteht die Möglichkeit, ein Abschlussstipendium zur Fertigstellung der Habilitation oder Promotion aus dem Stipendienförderfonds zu beantragen.

 

Nähere Informationen zu den einzelnen Unterstützungsmöglichkeiten und Förderkriterien finden Sie auf den Seiten des Professorinnenprogramm III an der Uni Rostock. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Projektmitarbeiterin Karolin Hansen (Tel.: 0381/498 1009, Mail: karolin.hansenuni-rostockde).  


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