AUSSCHREIBUNG: Promotionsstipendienprogramm der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Die DBU unterhält ein Stipendienprogramm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, durch das weiterführende Forschungsarbeiten auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes ermöglicht werden. Bewerben können sich Hochschulabsolventinnen und -absolventen aller Fachrichtungen/Studienbereiche mit einem überdurchschnittlichen Examen (Gesamtnote gut bzw. sehr gut; Rechtswissenschaften: mind. vollbefriedigend). Jährlich können bis zu 60 Stipendien vergeben werden. Bewerbungsschlusstermine sind jeweils der 15. Januar und 15. Juni eines Jahres.

Es werden Themen mit internationaler Bedeutung begrüßt, die Anfertigung der Arbeit soll jedoch überwiegend in Deutschland durchgeführt werden und ein eindeutiger Bezug zur Umweltsituation in Deutschland oder zu globalen Umweltaufgaben muss existieren. Zeitlich begrenzte Forschungsaufenthalte im Ausland während der Promotionszeit sind möglich und erwünscht.

Bewerbungen von Absolventen, die nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, sind möglich.

Die Promotionsstipendien sind auf max. 3 Jahre befristet. Grundsätzlich werden keine zur Zeit der Antragstellung bereits laufenden Promotionsvorhaben gefördert.

Die Höhe des Stipendiums beträgt ab Juli 2016 monatlich 1.500,- €. Zusätzlich zum Stipendium werden Sachmittel in Höhe von 210,- € monatlich bzw. 2.520,- € pro Förderjahr zur Durchführung des Promotionsvorhabens zur Verfügung gestellt. Weitere Bezuschussung von Sachkosten sind möglich. Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Kindern erhalten einen Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag beträgt 200,- € für das erste Kind und weitere 150,- € für das zweite und jedes weitere Kind. Weitere Unterstützung sind möglich.

Während der Laufzeit des Stipendiums werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten durch die DBU begleitet und betreut. Auf von der DBU organisierten Seminaren stellen die Stipendiatinnen und Stipendiaten ihre eigenen Forschungsthemen und Ergebnisse vor. Abgerundet wird das jeweils einwöchige Programm durch Exkursionen in der jeweiligen Region. 

Jährlich können bis zu 60 Stipendien vergeben werden. Bewerbungsschlusstermine sind jeweils der 15. Januar und 15. Juni eines Jahres.

Den Bewerbungsunterlagen muss u.a. eine ausführliche Stellungnahme zur wissenschaftlichen Qualifikation der Bewerberin/des Bewerbers durch die im Sinne der Promotionsordnung betreuende Hochschullehrerin bzw. den im Sinne der Promotionsordnung betreuenden Hochschullehrer sowie eine kurze fachliche Stellungnahme zu der eingereichten Forschungsarbeit von der betreuenden Hochschullehrerin/vom betreuenden Hochschullehrer und gegebenenfalls von der wissenschaftlichen Betreuung am Projektstandort beigefügt werden.

 


Zurück zu allen Meldungen