Häufig gestellte Fragen zum Ersten Staatsexamen und deren Antworten

Liebe Studierende,

auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Saatsexamen. Diese Fragen wurden durch das Lehrerprüfungsamt beantwortet, um Ihnen eine angenehme Vorbereitung auf Ihr Examen und eine erfolgreiche Durchführung Ihrer Staatsprüfung zu ermöglichen.

Wir wünschen Ihnen ein gelingendes Studium sowie einen erfolgreichen Abschluss,

Ihr ZLB-Team


Regelstudienzeit

„Hat die Bewerberin oder der Bewerber zum Zeitpunkt der Meldung zur Ersten Staatsprüfung die Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester aus von ihr oder ihm zu vertretenden Gründen überschritten, kann sie oder er die Prüfung nur einmal wiederholen.“ (Lehrerprüfungsverordnung, § 24, Absatz 1)

 

Die Regelstudienzeit berechnet sich immer nach dem höchsten Fachsemester.

Einzureichende Unterlagen/Fristen

Falls es wirklich dazu kommen sollte, nehmen Sie den Kontakt zum jeweiligen Dozierenden auf und schildern Sie Ihr Problem. Die Dozierenden kennen die Frist und bemühen sich dann gewiss um eine schnelle Weiterleitung der Noten.

Setzen Sie sich bitte umgehend mit dem LPA in Verbindung und schildern Sie dort Ihren Fall.

Wissenschaftliche Abschlussarbeit

Die vorgegebene Seitenzahl kann um 20% über- oder unterschritten werden. Wichtig ist, dass die Gutachter damit einverstanden sind. Die Arbeit wird nicht nach der Seitenanzahl bewertet, sondern der Inhalt ist entscheidend. Damit sollte aber auch klar sein, dass bei deutlicher Unterschreitung der Seitenzahl bewertbarer Inhalt fehlen könnte, was sich auf die Note auswirken kann.

Unabhängig vom Zeitpunkt der Genehmigung des Themas Ihrer Wissenschaftlichen Abschlussarbeit muss diese erst in Ihrem Prüfungssemester abgegeben werden. Die Termine für die langfristige Planung der Ersten Staatsprüfung finden Sie online in der jeweiligen Zeitleiste auf der Homepage des Lehrerprüfungsamtes über diesen Link.

Nein, die die Arbeit kann im Lehramt an Regionale Schulen in allen Bereichen geschrieben werden.

Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramt für Sonderpädagogik verfassen ihre Abschlussarbeit in einer ihrer sonderpädagogischen Fachrichtungen. Sie können ihre Abschlussarbeit im begründeten Ausnahmefall und auf Antrag beim LPA auch in den Bildungswissenschaften verfassen. Entsprechenden Anträgen darf nur stattgegeben werden, sofern das arithmetische Mittel der Fachnoten besser als 2,0 ist.

Prüfungskommission

Nach Möglichkeit wird dem Benennungswunsch der Kandidatin oder des Kandidaten entsprochen.

Die Zuteilung erfolgt durch das verantwortliche Institut.

Als Einverständnis der Dozierenden, Ihre Prüfung zu übernehmen, genügt anstelle der Unterschrift auf dem Prüfer*innenzettel auch eine Bestätigungsmail der Dozierenden. Diese kann zusammen mit den anderen Unterlagen eingereicht werden. Ebenso sind Konsultationen nach Absprache über Videochat denkbar.

Praktische Prüfungen

Das ist je nach Fach unterschiedlich. Die Meldung zur praktischen Prüfung kann frühestens nach dem sechsten Semester erfolgen. Die Meldung zur praktischen Prüfung Musik muss spätestens bis zum 15.04. im Sommersemester bzw. bis 15.10. im Wintersemester und spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin erfolgen. Die Praktische Prüfung muss vor den mündlichen Prüfungen abgeschlossen sein.

Die Meldung zur praktischen Prüfung Sport muss spätestens bis 01.12. für das nachfolgende Prüfungssemester im Sommer bzw. bis 01.06.2020 für das nachfolgende Prüfungssemester im Winter erfolgen. Auch hier muss die praktische Prüfung vor den mündlichen Prüfungen abgeschlossen sein.

Die Meldung zur praktischen Prüfung Kunst und Gestaltung muss spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin erfolgen. Sie kann je nach Regelung des Instituts als Präsentation im Zusammenhang mit der mündlichen Prüfung durchgeführt werden.

Mündliche Prüfungen

Die Anzahl und die Auswahl der Schwerpunkte erfolgt in Absprache mit den Prüfern. Die Lehrerprüfungsverordnung 2012 M-V schreibt „bis zu drei Schwerpunkte“ vor, daher können es auch zwei sein - pro Prüfungsteil ein Schwerpunkt - zuzüglich Grund- und Überblickswissen.

Detaillierte Hinweise zu den Prüfungsanforderungen finden Sie auf der Seite des Lehrerprüfungsamtes unter der Rubrik Prüfungsanforderungen über diesen Link.

Zeugnisse und Exmatrikulation

Die Zeugniserstellung und Versendung in diesen Pandemiezeiten dauert in der Regel 2 Wochen. Der Versand muss nicht beantragt werden. Vergessen Sie nicht, dem Lehrerprüfungsamt eine Adressänderung mitzuteilen. Wenn das LPA für den Besucherverkehr wieder geöffnet ist, kann das Zeugnis nach Voranfrage auch direkt dort abgeholt werden.

Formal endet das Studium bzw. die Immatrikulation mit der Exmatrikulation. Diese erfolgt auf Antragstellung des Studierenden nach Erlangung eines Abschlusses oder bei Aufgabe des Studiums. Einzureichende Unterlagen senden Sie bitte an das Studierendensekretariat.

Auslandsaufenthalt

Der Auslandsaufenthalt ist eine grundlegende Leistung im Zusammenhang mit dem Studium, und gehört zu den besonderen Voraussetzungen in einzelnen Prüfungsfächern gemäß § 20 der Lehrerprüfungsverordnung. Dafür gibt es weitere Beispiele: das Latinum und die Sprachkenntnisse in Geschichte, das Latinum oder Hebraicum und das Graecum in Religion bzw. z. T. in Latein und Griechisch oder auch die vorgeschriebenen praktischen Prüfungen in den Fächern Musik, Sport sowie in Kunst und Gestaltung.

Der Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten Dauer kann schon vor dem Studium stattfinden, sollte in den ersten 6 Semestern erfolgt sein und muss spätestens vor der Ersten Staatsprüfung (zur Nachreichfrist für Leistungsnachweise am 15. April bzw. 15. Oktober des Prüfungssemesters) abgeschlossen sein.