Kleine Menschen, große Fragen? Beim Philosophieren lernen Schülerinnen und Schüler, Gedanken zu sortieren und gemeinsam zu besprechen. Sie entwickeln eigene Fragen und setzen den Menschen in Verhältnis zu Natur und Technik. Exemplarisch beschäftigen sie sich mit den Grundlagen menschlichen Zusammenlebens in Staat und Gesellschaft: Menschenrechte, Freiheit, Gleichheit, Glück, , Gerechtigkeit und Lebenskunst.
Die ersten vier Semester bilden das Grundstudium. Auf dem Programm im ersten Semester stehen zwei verbindliche Grundkurse, in denen man die inhaltlichen und methodischen Fundamente für das weitere Studium erwirbt. Es handelt sich dabei um die Grundkurse ›Einführung in die Philosophie‹ und ›Sprache, Logik, Argumentation‹.
Zu diesen Grundkursen kommen weitere Veranstaltungen hinzu, in denen die Studierenden grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten des Philosophierens erwerben können. Hier werden zwei Bereiche unterschieden:
- themenorientierte Beschäftigung mit Fragen des Erkennens und Sprechens sowie den philosophischen Grundlagen der Wissenschaften (theoretische Philosophie, Abkürzung ›T‹)
- themenorientierte Beschäftigung mit Fragen des Handelns, der moralischen Normen und der politischen Ordnung (praktische Philosophie, Abkürzung ›P‹)
Auf das Grundstudium folgt das Hauptstudium, das stärker der selbständigen Vertiefung und der inhaltlichen Schwerpunktbildung innerhalb der theoretischen und praktischen Philosophie dient. Neben den thematisch wechselnden Seminaren gibt es Veranstaltungen, in denen die wichtigsten Positionen einführend behandelt werden (Kompaktkurse). Darüber hinaus können Vorlesungen und Seminare aus dem breiten Angebot des Instituts für Philosophie ausgewählt werden. Leistungsnachweise erwirbt man außer in den beiden Grundkursen in Seminaren oder Kompaktkursen. In der Regel handelt es sich um Hausarbeiten, die im Anschluss an ein Seminar in einem Zeitraum von acht Wochen zu schreiben sind.
- Lehrkraft an Grundschulen
- Arbeit in wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen
- Tätigkeiten in der Politik und Unternehmensberatung
Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.
Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
► Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock
Zusätzlich ist für alle Lehramtsstudiengänge zur Immatrikulation nachzuweisen: die Teilnahme am ► CCT-Selbsterkundungsverfahren.
Weitere fachbezogene Zugangsvoraussetzungen bestehen für das Fach Philosophieren mit Kindern nicht.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads".
Der Studiengang Lehramt an Grundschulen ist als Ganzes zulassungsbeschränkt, somit ist immer eine Bewerbung erforderlich. Die Bewerbung erfolgt für den Studiengang als Ganzes. Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
► Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht müssen, sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für das Fach Philosophieren mit Kindern (Lehramt an Grundschulen) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Infomaterialien als Download
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.
Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).
Lehramt an Grundschulen
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
► 2. Änderungssatzung (2023) → Nicht amtliche Lesefassung
► Neufassung (2021)
► 1. Änderungssatzung (2022)
► Neufassung (2012)
► 1. Änderungssatzung (2014)
► 2. Änderungssatzung (2017)
► 3. Änderungssatzung (2019)
Universität Rostock
Philosophische Fakultät (PHF)
Studienfachberatung
Dr. Christian Klager
Tel.: +49 381-498 2816
christian.klager@uni-rostock.de
Adresse/Sitz: Raum 128
August-Bebel-Straße 28 | 18055 Rostock
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Studienbüro
Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA)
Tel.: +49 381-498 1349
zpauni-rostockde
Adresse/Sitz: Raum 10
Parkstraße 6 | 18057 Rostock
Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
Tel.: +49 381-498 1230
studiumuni-rostockde