Das Studium des Fächerverbundes Deutsch und Mathematik trägt den Anforderungen Rechnung, die sich aus der Umsetzung des Inklusionsgedankens in Grundschulen ergeben. Dabei zielt das Studium dieses Fächerverbundes darauf ab, die in den sonderpädagogischen Fachrichtungen erworbenen Kenntnisse zu erweitern, aber auch zu spezifizieren.
Zur sonderpädagogischen Profession gehören Teamfähigkeit, Kreativität und Flexibilität sowie die Verantwortung, mit Gestaltungsfreiheit – theoretisch begründet und von entsprechenden Einstellungen zu anderen Personen und zur eigenen Person geleitet – umzugehen. Die Ansprüche der unterschiedlichen Lebenswelten von Schülern erfordern eine Vielseitigkeit im Kompetenzprofil des Pädagogen und das Aushalten und Reflektieren von Widersprüchen und Ungewissheiten.
Neben dem Erwerb fachbezogener Kenntnisse ist es eine inhaltliche Zielsetzung, durch das Studium des Fächerverbundes Deutsch und Mathematik deren Zusammenwirken in der kindlichen Bildung im Bereich von Kognition, Analyse- und Problemlösefähigkeit, divergentem und kreativem Denken, Kategorien- und Begriffsbildung sowie Kommunikations- und Argumentationsfähigkeit zu erkennen.
Lehrer/ Lehrerin an öffentlichen Schulen und in der Erwachsenenbildung
Mit dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit der 1. Staatsprüfung für das Lehramt (Staatsexamen) endet die erste Phase der Lehramtsausbildung. Der Studienabschluss berechtigt zur Aufnahme eines Referendariates (Vorbereitungsdienst) an einer Schule als zweite Phase der Lehramtsausbildung.
Der Studienabschluss ist einem Masterabschluss gleichwertig und berechtigt somit ebenfalls zur Promotion.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
► Zugangsvoraussetzungen an der Universität Rostock
Zusätzlich ist für alle Lehramtsstudiengänge zur Immatrikulation nachzuweisen: die Teilnahme am ► CCT-Selbsterkundungsverfahren.
Weitere fachbezogene Zugangsvoraussetzungen bestehen für das Fach Grundschulddeutsch & -mathematik nicht.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) ► siehe "Formalia / Ordnungen /Downloads".
Der Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik ist generell zulassungsbeschränkt, somit ist immer eine Bewerbung erforderlich - unabhängig davon, welches allgemeinbildende Fach gewählt wird. Die Bewerbung erfolgt für den Studiengang als Ganzes. In der Online-Bewerbung sind keine Angaben zu den Förderschwerpunkten erforderlich. Das allgemeinbildende Unterrichtsfach muss hingegen bei der Online-Bewerbung angegeben werden.
Das Studium kann nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester begonnen werden. Ein Einstieg in ein höheres Fachsemester (z.B. für Hochschulwechsler) ist zum Winter- und Sommersemester möglich.
► Zur Online-Einschreibung für das 1. Fachsemester
► Zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
Unabhängig davon ob eine Zulassungsbeschränkung besteht müssen sich internationale Studieninteressierte immer gesondert bewerben.
Internationale Studienbewerber müssen neben den oben genannten Zugangsvoraussetzungen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Für das Fach Grundschuldeutsch & Grundschulmathematik (Lehramt Sonderpädagogik) sind dazu Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.
Infomaterialien als Download
Studien- und Prüfungsordnungen
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die
► Rahmenprüfungsordnung (Lehramt) in der jeweils geltenden Fassung.
Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studien-Ordnung (SPSO)
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind dann in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) geregelt, bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO (siehe Historie).
Lehramt für Sonderpädagogik
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
► 5. Änderungssatzung (2022) → Nicht amtliche Lesefassung
► Neufassung (2012)
► 1. Änderungssatzung (2013)
► 2. Änderungssatzung (2014)
► 3. Änderungssatzung (2017)
► 4. Änderungssatzung (2019)
Universität Rostock
Philosophische Fakultät (PHF)
Studienfachberatung
Jana Sawatzki & Sebastian Fricke
Tel.: +49 381-498 2853/2066
fsb.grundschulpaedagogik.phfuni-rostockde
Adresse/Sitz: Raum 347
Kröpeliner Str. 57 | 18055 Rostock
► Studienfachberatung des Institutes für Grundschulpädagogik
Studienbüro
Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA)
Tel.: +49 381-498 1349
zpauni-rostockde
Adresse/Sitz: Raum 10
Parkstraße 6 | 18057 Rostock
Weitere Informationen auf der Webseite der Fakultät:
Für allgemeine Fragen zum Studium an der Universität Rostock:
Tel.: +49 381-498 1230
studiumuni-rostockde