Tierassozierte Forschung an der Universität Rostock | Nichtmedizinischer Bereich
An der Universität Rostock wird mit Tieren und für Tiere gearbeitet, dabei ist sichergestellt, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten und die 3R-Prinzipien angewandt werden.
Alle Universitätsangehörigen und Gäste, die mit Tieren an der Universität selbst oder damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten ausführen, müssen sich mit den rechtlichen Grundlagen und der Satzung der Universität zum Tierschutz auseinandersetzen.
Tierschutzbeauftragte
Aufgaben
- fachliche Beratung
- Beratung aller an Tierversuchen beteiligter Mitarbeitender über Fragen des Tierschutzes
- Beratung bei der Planung und Durchführung von Experimenten
- Aus- und Weiterbildung tierexperimentell tätiger Mitarbeitender Universität Rostock
- interne Kontrolle tierexperimentell tätiger Einrichtungen auf Grundlage der entsprechenden europäischen und nationalen Rechtsvorschriften
- Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes
- Förderung der Entwicklung bzw. Einführung von Verfahren/Mitteln zur Erfüllung des 3R-Prinzips
Formulare zur Beantragung
Zuständige Genehmigungsbehörde für Tierversuche ist in Mecklenburg-Vorpommern das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF). Die rechtlichen Grundlagen dieser Zuständigkeit sind im §3 des Tierschutzzuständigkeitsgesetzes des Landes (TierSchZG M-V) vom 28. September 2000 festgeschrieben.
Rechtliche Grundlagen und Dokumente
- Tierschutzgesetz (TierSchutzG)
- Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)
- Versuchstiermeldeverordnung (VersTierMeldV)
- Antragsunterlagen Tierversuch - Mecklenburg-Vorpommern
- EU Direktive 2010/63/EU
Ressourcen zu Versuchsplanung & Publikationen:
- DFG Handreichung „Das 3R-Prinzip und die Aussagekraft wissenschaftlicher Forschung“
- Norecopa "Planning Research and Experimental Procedures on Animals: Recommendations for Excellence (PREPARE Guidelines)"
- NC3R "Animal Research: Reporting of In Vivo Experiments (ARRIVE Guidelines)"
- NC3Rs - Resources zur Versuchsplanung
Weiterführende Links und Ressourcen
Bundesministerien, Behörden und Fachgesellschaften:
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Deutsches Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R)
- Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALFF)
- Gesellschaft für Versuchstierkunde (GV-Solas)
- EU Kommission - Animals used for scientific purposes
Spezielle Aspekte zur Forschung mit Tieren:
- "Animal Test Info" - Datenbank nicht-technischer Projektzusammenfassungen in Deutschland
- "ALURES" - Datenbank nicht-technischer Projektzusammenfassungen in Europa
- Bf3R - nicht-technische Projektzusammenfassung
- Bf3R - Versuchstiermeldung
- AniMatch - platform for organ&tissue sharing
- Critical Incident Reporting System – Laboratory Animal Science (Cirs-LAS)
- W.M.S. Russell & R.L. Burch - "The principles of humane experimentel techniques"
Kontakt und Beratung
Dr. Regina Dibbert
Telefon: +49 381 498-3367
tierschutzuni-rostockde
Anfragen und Hinweise zum Tierschutz sowie Beratungstermine bitte per E-Mail anfragen.
Fachgruppe Tierschutz an der Universitätsmedizin Rostock
Kontakt:
Dr. Valeska Stephan
Tel.: +49 381 494 2565 | +49 381 494 2502
valeska.stephanmed.uni-rostockde
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