Ombudspersonen

Ombudspersonen aus der Gruppe Professorinnen/Professoren
Ombudsperson Disziplin Kontakt
Prof. Dr. Florian Jansen (AUF) naturwissenschaftlich 0381 498-3220, florian.jansen@uni-rostock.de
Prof. Dr. Nikolai Kornev (MSF) ingenieurwissenschaftlich 0381 498-9550, nikolai.kornev@uni-rostock.de
Prof. Dr. Michael Rauscher (WSF) geistes- und gesellschaftswissenschaftlich 0152-38935868, michael.rauscher@uni-rostock.de
Prof. Dr. Niels Grabow (UMR) Medizin 0381 54345500, niels.grabow@uni-rostock.de
Ombudspersonen aus der Gruppe promovierte akademische Mitarbeitende
Ombudsperson Disziplin Kontakt
PD Dr. Rhena Schumann (MNF) natur- und ingenieurwissenschaftlich 0381 498-83801, rhena.schumann@uni-rostock.de

Die Universität Rostock wird jedem konkreten Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten in der Universität nachgehen. Zu diesem Zweck werden sechs Ombudspersonen vom Akademischen Senat gewählt.

Die zuständige Ombudsperson berät diejenigen, die sie über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informiert, sowie Personen, die sich dem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens ausgesetzt sehen. Außerdem greift sie von sich aus konkrete Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten auf, von denen sie in sonstiger Weise Kenntnis erhält.

Die zuständige Ombudsperson ist weiterhin für die Voraufklärung von Verdachtsfällen und für erste Vermittlungsversuche zwischen der hinweisgebenden Person und der vom Verdacht des Fehlverhaltens betroffenen Person zuständig. Sie führt das Vorprüfungsverfahren durch.

Im Rahmen der Vorprüfung befasst sich die zuständige Ombudsperson mit den Vorwürfen und gibt dem vom Verdacht des Fehlverhaltens Betroffenen unverzüglich Gelegenheit zur Stellungnahme. Erweist sich ein Verdacht als hinreichend und sind auch mögliche Vermittlungsversuche nicht erfolgreich, so informiert die Ombudsperson das Ombudskollegium. Dieses leitet die Vorwürfe vertraulich in einem schriftlichen Bericht über die Ergebnisse des Vorprüfungsverfahrens an die Untersuchungskommission weiter. Das Vorprüfungsverfahren ist einzustellen, wenn der Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens widerlegt wird, sich nicht hinreichend bestätigt oder ein vermeintliches Fehlverhalten sich nicht vollständig aufgeklärt hat. Wird das Vorprüfungsverfahren beendet, ist zunächst die hinweisgebende Person unter Mitteilung der wesentlichen Gründe schriftlich zu benachrichtigen. Ist diese mit der Einstellung des Vorprüfungsverfahrens nicht einverstanden, so hat sie innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Einstellung das Recht, eine Prüfung der Entscheidung über die Einstellung des Vorprüfungsverfahrens durch die Untersuchungskommission zu veranlassen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist oder endgültiger Entscheidung der Untersuchungskommission über die Einstellung des Vorprüfungsverfahrens ist die vom Verdacht betroffene Person in gleicher Weise zu informieren.

Die Ombudspersonen haben am 15. Mai 2022 ihre dreijährige Amtszeit angetreten.

Ombudskollegium

Vorsitz des Ombudskollegiums 2022-2025: Prof. Dr. Michael Rauscher
stellvertretender Vorsitz des Ombudskollegiums 2022-2025: Prof. Dr. Florian Jansen

Das Ombudskollegium, bestehend aus den sechs Ombudspersonen, dient der gegenseitigen Information sowie der Beratung von Einzelfällen und soll dazu beitragen, eine möglichst gleichmäßige Übung im Umgang mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und entsprechenden Regelverstößen zu garantieren. Ferner berät das Ombudskollegium das Rektorat und die Dekanate in grundsätzlichen Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und kann dazu Empfehlungen aussprechen.

Untersuchungskommission

Professorinnen/Professoren
Mitglied Disziplin
Prof. Dr. Hendrik Schubert (MNF) naturwissenschaftlich
Prof. Dr. Sascha Spors (IEF) ingenieurwissenschaftlich
Prof. Dr. Kylie Crane (PHF) geistes- und gesellschaftswissenschaftlich
Prof. Dr. Markus Kipp (UMR) Medizin
promovierte akademische Mitarbeitende
Mitglied Disziplin
Dr. Christian Rosenke (IEF) natur- und ingenieurwissenschaftlich

Vorsitz der Untersuchungskommission 2022-2025: Prof. Dr. Hendrik Schubert
stellvertretender Vorsitz der Untersuchungskommission 2022-2025: Dr. Christian Rosenke

Zur Beratung des Rektorats in Angelegenheiten der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Redlichkeit und für die Untersuchung von Verdachtsfällen des wissenschaftlichen Fehlverhaltens wurde eine Untersuchungskommission eingerichtet.

Die Untersuchungskommission prüft in freier Beweiswürdigung, ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt und schließt das Prüfverfahren mit einem Sachstandsbericht ab.

Die Mitglieder der Untersuchungskommission haben am 15. Mai 2022 ihre dreijährige Amtszeit angetreten.
 


Geschäftsstelle des Ombudskollegiums und der Untersuchungskommission der Universität Rostock

Petra Schröder

c/o Zentrale Universitätsverwaltung / S44
Universitätsplatz 1, 18055 Rostock
Tel.: +49 381 498-1204
ombudskollegiumuni-rostockde
untersuchungskommissionuni-rostockde