Maßnahmen zur Energieeinsparung im Wintersemester 2022/2023

Besondere Regelungen zum Jahreswechsel vom 21. bis zum 23. Dezember 2022 und am 2. und 3. Januar 2023

13.12.2022

Betriebskosten sollen möglichst gesenkt werden. Vom 21. bis zum 23. Dezember 2022 sowie am 2. und 3. Januar 2023 findet kein Lehrbetrieb statt.
Für diesen Zeitraum gilt für alle Beschäftigten der UR:

  • Besteht die Möglichkeit des mobilen Arbeitens? Wenn ja, nutzen Sie dies bitte.
  • Bei der Arbeit vor Ort sind in diesem Zeitraum auch weiterhin die Raumtemperaturen gemäß den geltenden Verordnungen und der Arbeitsstättenrichtlinie gewährleistet.
  • Soweit Präsenz erforderlich ist, sollte die Raumnutzung so verdichtet werden, dass nur bestimmte Bereiche beheizt werden müssen. Fachvorgesetzte werden gebeten, nicht mehr genutzte Bereiche per E-Mail an das Energiemanagement zu melden.
  • Die Gebäude der Universität Rostock werden für den genannten Zeitraum geschlossen. Das Betreten mit den entsprechenden Berechtigungen (Schlüssel oder Karte) ist weiterhin gegeben.
  • Bitte stellen Sie über die Feiertage die Thermostatventile auf die Stufe 1 (entspricht etwa 12 °C). Das soll verhindern, dass die Räume zu sehr auskühlen und gewährleistet, dass bei Arbeitsbeginn im kommenden Jahr die Temperaturdifferenz von 7K auf 19°C schnell erreicht wird.

Durchführung von Veranstaltungen (außerhalb der Lehre) im Wintersemester 2022/2023

18.10.2022/ergänzt am 24.10.2022/Aktualisierung am 15.11.2022

Veranstaltungen am Wochenende sollen im Wintersemester 2022/2023 nur eingeschränkt erfolgen und, wenn erforderlich, dann an zentralisierten Orten mit einer konkreten Raumzuweisung und Nutzungsbeschränkung.

  1. Universitätsinterne Veranstaltungen dürfen im Wintersemester 2022/2023 montags bis freitags im Zeitraum zwischen 7 und 20 Uhr stattfinden. An den Wochenenden und außerhalb der genannten Zeiten ist eine Nutzung universitärer Gebäude nur eingeschränkt möglich, wenn dringend erforderlich und begründet, dann an zentralisierten Orten mit konkreter Raumzuweisung und Nutzungsbeschränkung.
    Über die Raumzuweisung und ggf. Beschränkungen sowie über Ausnahmen entscheiden die Leiter/innen der Einrichtungen.
  2. Universitätsexterne Veranstaltungen dürfen in universitären Gebäuden im Wintersemester 2022/2023 nur in begründeten Ausnahmefällen und mit besonderer Genehmigung stattfinden, jedoch weder nach 20 Uhr (montags bis freitags) noch an Wochenenden.
    Über externe Veranstaltungen und Ausnahmen von dieser Vorgabe entscheidet der Rektor auf Antrag.

Ergänzung: Außerhalb der angegeben Zeiten ist bei einer Gebäudenutzung für Veranstaltungen die Raumtemperatur gemäß den geltenden Verordnungen und der Arbeitsstättenrichtlinie nicht gewährleistet. Die üblichen Gebäudeschließzeiten und die Grundbeleuchtung bleiben weiterhin bestehen, sodass die Sicherheitsvorgaben eingehalten werden.
Für alle Veranstaltungen (außerhalb der Lehre) ist prinzipiell zu prüfen, ob diese statt in den Abendstunden am Tage stattfinden können. Nur wenn sich das als nicht möglich erweist, entsteht ein Ausnahmefall.
Von der Regelung zur Durchführung von Veranstaltungen (außerhalb der Lehre) sind die Öffnungszeiten der PC-Pools nicht betroffen.


Allgemeine Maßnahmen zur Energieeinsparung

23.09.2022

Die Universität Rostock bereitet sich umfassend und sorgfältig auf mögliche Engpässe in der Gas- und Energieversorgung vor. Die drohende Energiekrise wird zweifelsohne Auswirkungen auf den Betrieb in Forschung, Lehre und Verwaltung im kommenden Wintersemester haben. Konkret werden bisher bis zu 13 Millionen Euro Mehrkosten für das laufende und das kommende Jahr erwartet, die die Universität Rostock in diesem Zusammenhang aufbringen muss. Diese Entwicklung erfordert klare Maßnahmen und konsequentes Handeln.

Die zu Beginn des Monats September 2022 gebildete Steuerungsgruppe „EnergieSparen“, die sich aus Vertretenden des Rektorats, der Presse- und Kommunikationsstelle, des Krisen- und Energiemanagements sowie Vertretenden der Fakultäten zusammensetzt, koordiniert die gesamtuniversitären Maßnahmen und Aktivitäten. Zurzeit werden konkrete Maßnahmen zur Bewältigung der Kostensteigerungen ausgearbeitet. Daran schließt sich die Erarbeitung von Stufenplänen und Szenarien zur operativen Bewältigung einer möglichen Krisensituation bei eingeschränkter Energieversorgung an.

Zur Umsetzung unserer Energiesparmaßnahmen benötigen wir auch Ihre Unterstützung und bitten Sie daher um Ihre Kooperationsbereitschaft. Wir appellieren ausdrücklich an die individuelle Verantwortung aller Universitätsmitglieder, denn auch davon wird der Erfolg der gemeinsamen Energiesparmaßnahmen abhängen. Energieeinsparungen gelingen am erfolgreichsten, wenn jede und jeder ihre/seine Einsparmöglichkeiten überprüft und diese in Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen umsetzt. Eine Übersicht über Möglichkeiten, wie jede und jeder Einzelne im Universitätsalltag Energie sparen kann, sind hier zusammengefasst.

Die hier zusammengeführten Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Darüber hinaus werden wir Sie je nach Erfordernis im Dienstleistungsportal, per Rund-Mail, und Newsletter informieren.