Personalunterlagen für Hilfskräfte

Kontakt

Personalservice (S41)
Schwaansche Str. 2
18051 Rostock
E-Mail:personalserviceuni-rostockde

Studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte (SHK oder WHK) erbringen unterstützende Dienstleistungen in Lehre, Forschung und Entwicklungsvorhaben sowie damit in Zusammenhang stehende Verwaltungsaufgaben. Ihre Beschäftigung regelt sich nach der Richtlinie über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte sowie der Änderung der Richtlinie über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte und den Stundensätzen ab SoSe 2024 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Die Einstellung der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte wird von den Fakultäten und Einrichtungen vorbereitet. Mit der Tätigkeit darf erst begonnen werden, wenn der Personalservice den Vertragsentwurf und die Unterlagen geprüft und unterzeichnet hat. Der Vertrag wird nach der Unterzeichnung an den Bereich zurückgesandt.

Bitte beachten Sie, dass die Arbeitsverträge nur bei Vorlage vollständiger Unterlagen abgeschlossen werden können.

Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der erforderlichen Bearbeitungsfristen im 1. Monat der Beschäftigung ggf. nur ein Abschlag auf das Entgelt gezahlt werden kann.

    immer einzureichen
    • Arbeitsvertrag 2-fach mit Unterschrift der Hilfskraft, Abzeichnung eines Vertragsexemplars durch Fachvorgesetzte/n (sowie ggf. durch das Dekanat)
      (Bitte beachten Sie die dynamisierte Vergütung im Arbeitsvertrag. Die Stundensätze werden bei Änderungen des Mindestlohns oder tariflicher Beschlüsse automatisch angepasst. Bitte berücksichtigen Sie dies in Ihren Kalkulationen.)
    • Hinweis: Der Arbeitsvertrag wird vom Fachbereich ausgefertigt.
    • ggf. die ergänzende Aufgabenbeschreibung zu § 2 des Vertrages (als Anlage)
    • unterschriebene Bestätigung über vorherige Beschäftigungszeiten  
    • aktuelle Studienbescheinigungen
      (wenn der Vertrag zwei Semester umfasst, auch für das neue Semester) (2-fach) (Bitte reichen Sie während der Vertragslaufzeit auch weitere Studienbescheinigungen (stets 2-fach), bspw. per Hauspost über Ihren Bereich, unaufgefordert ein.)
    • ggf. aktueller Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (auch bei Weiterbeschäftigung!)
    • Formblatt „Erklärung zur Prüfung der Versicherungspflicht“ (mit Rentenversicherungs- bzw. Sozialversicherungsnummer) (Bitte beachten Sie, die weiteren Informationen zum Formblatt -> s.u.)
    • wenn Projekt aus EU-Mitteln gefördert wird —> Formblatt Informations- u. Publizitätspflicht
    bei Neueinstellung/Wiedereinstellung mit Unterbrechungszeitraum von 6 Monaten ist stets einzureichen
    zusätzlich einzureichende Unterlagen für SHK mit einem Bachelorabschluss
    • Kopie des Bachelorzeugnisses/ Leistungsnachweis oder Bestätigung vom Prüfungsamt über Bachelorabschluss
    Informationen zum Formblatt „Erklärung zur Prüfung der Versicherungspflicht“

    Vorab möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die folgenden Informationen stets zu beachten sind:

    • Das Formblatt muss ausschließlich von der Hilfskraft selbst ausgefüllt werden.
    • Das Formblatt darf max. 3-4 Monate vor dem Vertragsbeginn ausgefüllt werden (Datum).
    • Bitte berücksichtigen Sie alle im Formblatt aufgeführten Hinweise.
    • Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer oder alternativ Ihre E-Mailadresse auf der ersten Seite an, sodass Sie das Landesamt für Finanzen bei Rückfragen erreichen kann und sich die Entgeltzahlung nicht verzögert.
    • Bitte geben Sie die Rentenversicherungsnummer (oder auch Sozialversicherungsnummer genannt) an. Sofern Ihnen noch keine Rechtenversicherungsnummer besitzen, geben Sie unbedingt für Rückfragen eine Telefonnummer (oder alternativ Ihre E-Mailadresse) auf dem Formblatt zur „Erklärung zur Versicherungsfreiheit“ an, damit sich die Zahlung nicht verzögert. Diese Nummer können Sie bei Ihrer Krankenkasse, bei der Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder telefonisch unter 0800-1000 4800 kostenfrei anfordern.
    • Bei Punkt 2: Das Studium ist kein Hauptbeschäftigungsverhältnis.
    • Die im Formblatt angegeben Gesamtstundenanzahl muss mit dem jeweiligen Arbeitsvertrag übereinstimmen.
    • Die Prüfung der Kurzfristigkeit erfolgt anhand der Anzahl der angekreuzten Arbeitstage und obliegt allein dem Landesamt für Finanzen. Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Wochentage entscheidend sein können, ob eine abgabenfreie / kurzfristige Beschäftigung vorliegt. Eine kurzfristige Beschäftigung darf nicht länger als drei Monate bzw. 70 Kalendertage im Kalenderjahr ausgeübt werden.
    • Ausführliche und weitere Informationen zu kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigungen finden Sie direkt im Formblatt oder bspw. auf den aufgeführten Seiten der Minijob-Zentrale oder der Krankenkasse AOK:
    • Unabhängig von den Angaben in der Erklärung zur Prüfung der Versicherungspflicht ist die Hilfskraft während der gesamten Vertragslaufzeit an allen Kalendertagen über die Universität Rostock versichert.
    • Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Landesamt für Finanzen.
    FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Gehaltsabrechnung
    • Die Angaben auf meinem Abrechnungsblatt erscheinen mir nicht schlüssig. Was muss ich tun?
      Ergeben sich Ihrerseits bei der Prüfung des Abrechnungsblattes Zweifel, wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Finanzen, Abteilung Bezüge. Ihr zuständiger Sachbearbeiter wird umgehend Ihr Anliegen prüfen und eine Klärung herbeiführen. Den zuständigen Sachbearbeiter finden Sie auf Ihrer Abrechnung.
    • Warum bekomme ich nicht jeden Monat ein Abrechnungsblatt?
      Sie erhalten nur dann ein Abrechnungsblatt, wenn sich bei der Berechnung des Entgeltes  im Vergleich zum Vormonat Änderungen ergeben haben. Das Abrechnungsblatt behält daher seine Gültigkeit, auch für Folgemonate bis zum Erhalt einer neuen Abrechnung. Aus diesem Grund sind die Abrechnungsblätter fortlaufend nummeriert.
    • Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Landesamt für Finanzen.

    Weitere ausführliche Informationen zur Vorbereitung von Verträgen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte finden die Clearingstellen und Fachbereiche im Dienstleistungsportalim Bereich Serviceleistungen > Zentrale Universitätsverwaltung > Thematisch im Prozess "Hilfskraft einstellen".