Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge
Für Masterstudiengänge ist grundsätzlich immer ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss (in der Regel Bachelor) als allgemeine Zugangsvoraussetzung erforderlich.
Zusätzlich werden oft bestimmte Studieninhalte (Module) mit bestimmten Mindestumfang (Leistungspunkte) im vorangegangenen Studium vorausgesetzt oder z.B. Fremdsprachenkenntnisse gefordert. Diese fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen sind in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen geregelt.
Über den erfolgreichen Nachweis der Zugangsvoraussetzungen entscheidet der jeweils zuständige Prüfungsausschuss der Universität Rostock.
Liegt der Studienabschluss noch nicht vor, wird aber zum Beginn des Masterstudiums erlangt, so ist für die Bewerbung bzw. Einschreibung zur Prüfung der Zugangsvoraussetzungen eine Leistungsaufstellung des zuständigen Prüfungsamtes vorzuweisen, in der die gegenwärtige Gesamtnote sowie die Anzahl der erreichten Leistungspunkte (Transcript of Records) des Bewerbers aufgeführt sind.
Weitere Informationen:
► Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge