Studienplatztausch zwischen Studierenden verschiedener Universitäten
Ein Studienplatztausch kann nur bei Einverständnis der beteiligten Hochschulen erfolgen. An der Universität Rostock ist dieser nur in Ausnahmefällen möglich.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Genehmigung durch die Hochschule. Jede Hochschule kann sich an eigenen Rahmenbedingungen orientieren.
Für einen Studienplatztausch nutzen Sie bitte den entsprechenden Antrag der Universität Rostock und reichen diesen fristgerecht mit den erforderlichen Unterlagen (s. Antragsformular - einfache Kopien) ein.
Achtung!
Für das Semester, für welches die Zulassung an der Universität Rostock ausgesprochen wurde, ist keine Antragstellung möglich.
Für die Folgesemester kann der Tauschantrag ausschließlich vor Semesterbeginn der gewünschten Studienaufnahme eingereicht werden.
Nach einer Zulassung zum Studienbeginn (erstes Fachsemester) für die Studiengänge Human- und Zahnmedizin ist ein Tausch aufgrund der differenzierten Auswahlverfahren verschiedener Hochschulen nicht möglich!
Nutzen Sie bitte die Möglichkeiten, um sich für die von Ihnen favorisierten Hochschulorte mit dem entsprechenden Studienangebot zu bewerben und diese wunschgemäß zu priorisieren.
- Beide Tauschpartnerinnen/Tauschpartner haben die gleiche Fachsemesteranzahl.
- Die Tauschpartnerin/der Tauschpartner für die Universität Rostock muss die fachlichen Voraussetzungen für das entsprechende Semester erfüllen. Diese sind in der Satzung der Universität Rostock zur Zulassung zum Studium geregelt.
- Beide Tauschpartnerinnen/Tauschpartner haben ihren Studienplatz nicht durch einen gerichtlichen Beschluss erhalten bzw. sind nicht zum Zeitpunkt der Antragstellung vorläufig immatrikuliert.
Bitte sehen Sie von Vorabanfragen per Telefon oder Mail über Chancen zur Genehmigung ab. Die Prüfung erfolgt ausschließlich für vollständig eingereichte Anträge.
Drucken Sie sich das FormularAntrag auf Studienplatztausch aus und reichen dieses mit ausschließlich einfachen Kopien ein.
Dem Antrag auf Studienplatztausch sind folgende Unterlagen beider Tauschpartner beizufügen:
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung und des Zulassungsbescheides
- Nachweise aller erbrachten Leistungen bzw. Prüfungen (Kopien)
- aktuelle Studienbescheinigung mit Fachsemesterangabe
- Kopie des Zulassungsbescheides
Weiterhin erkundigen Sie sich an der jeweils beteiligten Hochschule über die dort bestehenden Tauschmodalitäten und reichen auch dort die entsprechenden Unterlagen ein.
Nach Zustimmung beider beteiligter Hochschulen erfolgt jeweils die Exmatrikulation und die Immatrikulation.
Zur Exmatrikulation von der Universität Rostock finden Sie sämtliche Informationen hier.
Zur Immatrikulation an der Universität Rostock finden Sie Informationen hier.