Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge im höheren Fachsemester

Studieninteressierte, die für den gewünschten Studiengang bereits Leistungen erbracht haben, können sich für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester in diesem zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.

Bewerbungsfristen

für das Sommersemester vom 01. Dezember bis zum 15. Januar des Jahres
für das Wintersemester vom 01. Juni bis zum 15. Juli des Jahres

Welche Studiengänge sind in welchem höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt?

Zulassungsbeschränkungen für das 1. Fachsemester eines Studienganges können aufgehoben oder neu eingeführt werden. Ist zum Beispiel ein Studiengang im aktuellen Wintersemester für das 1. Fachsemester zulassungsbeschränkt, so ist er in der Regel auch für die folgenden Semester im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt, auch wenn im folgendem Wintersemester die Zulassungsbeschränkung für das 1. Fachsemester aufgehoben wird. Die Zulassungsbeschränkung rückt in der Regel mit dem jeweiligen Jahrgang durch die entsprechenden Fachsemester immer weiter mit. Dies hat zur Folge, dass Studiengänge bei denen die Zulassungsbeschränkung erst in den letzten Jahren aufgehoben oder eingeführt wurde, für manche höhere Fachsemester zulassungsfrei und für andere zulassungsbeschränkt sind. Hier finden Sie eine 

Übersicht der Zulassungsbeschränkungen im höheren Fachsemester.