Losverfahren
Losverfahren finden an der Universität Rostock nur zum Wintersemester und nur für das 1. Fachsemester statt. Ein Losverfahren wird nur dann eingeleitet, wenn für einen zulassungsbeschränkten Studiengang noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen und entweder alle Bewerber eine Zulassung erhalten haben oder das Vergabeverfahren für abgeschlossen erklärt wird.
Die Anmeldung für das Losverfahren erfolgt online vom 1. bis 15. Oktober des jeweiligen Jahres (Ausschlussfrist) und ist für jeden zulassungsbeschränkten Studiengänge/-fächer der Universität Rostock möglich. Sie können sich auch für mehrere Studiengänge zum Losverfahren anmelden.
Daraus, dass ein Antrag im Losverfahren möglich ist, kann kein Rückschluss auf vorhandene freie Studienplätze im gewünschten Studiengang gezogen werden. Unterlagen brauchen nicht eingereicht zu werden. Jeder Antragsteller sollte im Vorfeld seine Zugangsvoraussetzungen für den gewünschten Studiengang selbstständig prüfen (Hochschulzugangsberechtigung, ggf. ausreichende Deutschkenntnisse usw.).
Nicht Zugelassene erhalten keinen Bescheid. Im Falle einer Zulassung muss davon ausgegangen werden, dass die Lehrveranstaltungen zum Zeitpunkt der Immatrikulation bereits begonnen haben.
Beachten Sie hierbei für Studiengänge mit zentralem Vergabeverfahrens (Medizin & Zahnmedizin), dass der Versand der endgültigen Zulassungs- und Ablehnungsbescheide im Auswahlverfahren der Hochschulen durch die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) erfolgt. Warten Sie diesen Bescheid bitte ab.
Das Anmeldeportal zum Losverfahren finden Sie vom 01.10. bis 15.10. an dieser Stelle.
Ergebnis Losverfahren Wintersemester 2024/25
Nach Abschluss des örtlichen Vergabeverfahrens an der Universität Rostock wurde für folgende Studiengänge bzw. -fächer ein Losverfahren durchgeführt:
- Sonderpädagogik / Lehramt für Sonderpädagogik
In den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin wurde kein Losverfahren durchgeführt.