Auswahlkriterien der Universität Rostock für örtlich zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge


Vorbemerkung

Sowohl bei zulassungsfreien Studiengängen als auch bei zulassungsbeschränkten Studiengängen können Studieninteressierte nur dann zugelassen werden, wenn sie die ► Zugangs­voraus­setzungen erfüllen.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist zusätzlich eine Bewerbung erforderlich. Unter allen Bewerber*innen wählt die Universität dann anhand bestimmter Kriterien aus, wer in den Studiengang zugelassen wird.

Ob für einen Studiengang eine Zulassungsbeschränkung besteht oder nicht kann der Steckbriefseite des jeweiligen Studienganges entnommen werden.
► Übersicht aller Studiengänge.


Grundsätze des Auswahlverfahrens

Wenn ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist, bedeutet dies, dass die Anzahl der Studienplätze begrenzt ist – es gibt also eine festgelegte Zahl an Studienplätzen. Diese Studienplätze werden nach verschiedenen Quoten vergeben. In den drei Hauptquoten

  • Abiturbestenquote
  • zusätzliche Eignungsquote
  • Auswahlverfahren der Hochschule

werden jeweils unterschiedliche Kriterien angewandt. 

Bevorzugte Zulassung, Vorabquoten & Zweitstudium

Einige Studienplätze werden über die sogenannte "bevorzugte Zulassung" bzw. die "Vorabquoten" vergeben. Dies betrifft z.B. Bewerber*innen, die aufgrund eines Bundesfreiwilligendienstes eine im Vorjahr erhaltene Zulassung nicht wahrnehmen konnten oder Bewerber*innen für ein Zweitstudium.

Details zur bevorzugten Zulassung und den Vorabquoten

Bevorzugte Zulassung

Vor Durchführung des eigentlichen Auswahlverfahrens in den Hauptquoten werden zunächst über die sogenannte „bevorzugte Zulassung“ Bewerber*innen, welche eine frühere Zulassung aufgrund der Ableistung eines Dienstes (Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales/ökologisches Jahr), Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen nicht wahrnehmen konnten, für diesen Studiengang zugelassen.

Vorabquoten

Ebenfalls werden Bewerber*innen über spezielle Vorabquoten zugelassen. Für jede Vorabquote steht nur maximal ein bestimmter Anteil der im jeweiligen Studiengang vorhandenen Plätze zur Verfügung. Auch Bewerber*innen für ein Zweitstudium werden über eine eigene Vorabquote zugelassen. Als Zweitstudienbewerber*in gilt, wer bereits einen Studienabschluss hat und einen weiteren grundständigen Studiengang aufnehmen möchte.

Hier finden Sie weitere Informationen zum ► Bewerbungsverfahren bzw. Antragstellung für bevorzugte Zulassung & Vorabquoten (inkl. Zweitstudium) 

Die drei Hauptquoten

Die nach bevorzugter Zulassung und Vorabquoten verfügbaren Plätze werden auf die drei Hauptquoten aufgeteilt. In jeder der drei Hauptquoten wird jeweils eine Rangliste aller Bewerber*innen gebildet. Die Position der Bewerber*innen auf der jeweiligen Rangliste richtet sich in jeder Quote nach unterschiedlichen Kriterien. Beginnend beim ersten Platz der Rangliste werden so viele Bewerber*innen zugelassen, wie in der jeweiligen Quote Studienplätze zur Verfügung stehen.

Abiturbestenquote

In der Abiturbestenquote werden 30 % der über die Hauptquoten zu vergebenen Plätze vergeben.

Über die Abiturbestenquote werden 30 % der Studienplätze vergeben. Alleiniges Kriterium für die Reihung der Bewerber*innen in dieser Quote ist die mit der Hochschulzugangsberechtigung (i. d. R. das Abitur) erreichten Punkte (maximal 900). Es erfolgt keine Berücksichtigung einzelner Fachnoten.

Auswahlgrenzen je Studiengang nach dem Nachrückverfahren zum Wintersemester 2023/24 - Abiturbestenquote
Ein-Fach-Bachelor    
Biomedizinische Technik   alle zugelassen
Biowissenschaften   616 Punkte
Medizinische Biotechnologie   681 Punkte
Zwei-Fach-Bachelor    
Erziehungs- und Bildungswissenschaften Erstfach alle zugelassen
Kommunikations- und Medienwissenschaft   539 Punkte
Soziologie Erstfach alle zugelassen
  Zweitfach 556 Punkte
Sportwissenschaft   alle zugelassen
Lehramt an Grundschulen    
Grundschulpädagogik   535 Punkte
Lehramt an Gymnasien    
Biologie   648 Punkte
Englisch   alle zugelassen
Geschichte   555 Punkte
Sozialkunde   598 Punkte
Sportwissenschaft   alle zugelassen
Lehramt für Sonderpädagogik    
Sonderpädagogik   alle zugelassen
Lehramt an Regionalen Schulen    
Sozialkunde   alle zugelassen
Sportwissenschaft   alle zugelassen
Auswahlgrenzen je Studiengang nach dem Nachrückverfahren zum Wintersemester 2022/23 - Abiturbestenquote
Ein-Fach-Bachelor    
Betriebswirtschaftslehre   alle zugelassen
Biomedizinische Technik   alle zugelassen
Biowissenschaften   636 Punkte
Medizinische Biotechnologie   710 Punkte
Wirtschaftspädagogik   alle zugelassen
     
Zwei-Fach-Bachelor    
Erziehungs- und Bildungswissenschaften Erstfach alle zugelassen
Kommunikations- und Medienwissenschaft   707 Punkte
Politikwissenschaften   alle zugelassen
Soziologie Erstfach 672 Punkte
  Zweitfach 671 Punkte
Sportwissenschaft   alle zugelassen
     
Lehramt an Grundschulen    
Grundschulpädagogik   599 Punkte
     
Lehramt an Gymnasien    
Biologie   778 Punkte
Englisch   756 Punkte
Geschichte   695 Punkte
Sozialkunde   798 Punkte
Sportwissenschaft   745 Punkte
     
Lehramt für Sonderpädagogik    
Sonderpädagogik   657 Punkte
     
Lehramt an Regionalen Schulen    
Sozialkunde   688 Punkte
Sportwissenschaft   alle zugelassen
Auswahlgrenzen je Studiengang nach dem Nachrückverfahren zum Wintersemester 2021/22 - Abiturbestenquote
Ein-Fach-Bachelor    
Biomedizinische Technik   alle zugelassen
Biowissenschaften   632 Punkte
Medizinische Biotechnologie   712 Punkte
Medizinische Informationstechnik   alle zugelassen
Wirtschaftspädagogik   alle zugelassen
     
Zwei-Fach-Bachelor    
Erziehungs- und Bildungswissenschaften Erstfach 681 Punkte
  Zweitfach alle zugelassen
Kommunikations- und Medienwissenschaft   607 Punkte
Politikwissenschaften   alle zugelassen
Soziologie Erstfach alle zugelassen
  Zweitfach 668 Punkte
Sportwissenschaft   alle zugelassen
     
Lehramt an Grundschulen    
Grundschulpädagogik   588 Punkte
     
Lehramt an Gymnasien    
Biologie   784 Punkte
Englisch   711 Punkte
Geschichte   751 Punkte
Sozialkunde   777 Punkte
Sportwissenschaft   721 Punkte
     
Lehramt für Sonderpädagogik    
Sonderpädagogik   521 Punkte
     
Lehramt an Regionalen Schulen    
Biologie   alle zugelassen
Englisch   alle zugelassen
Geschichte   alle zugelassen
Sozialkunde   595 Punkte
Sportwissenschaft   alle zugelassen

Zusätzliche Eignungsquote

In der ZEQ werden 10 % der über die Hauptquoten zu vergebenen Plätze vergeben.

In der zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) werden 10 % der für den jeweiligen Studiengang im Rahmen der Hauptquoten zu vergebenden Studienplätze vergeben. In der zusätzlichen Eignungsquote dürfen Hochschulen nur Kriterien berücksichtigen, die unabhängig von Schulnoten und fachspezifisch sind, also einen Bezug zum jeweiligen Studiengang haben. Die Kriterien der Universität Rostock für die Reihung der Bewerber*innen in dieser Quote sind:

  • der Abschluss einer zum Studiengang passenden („fachspezifischen“) Berufsausbildung,
  • die Ableistung eines Freiwilligendienstes, eine ehrenamtliche Tätigkeit oder besondere außerschulische Leistungen, welche zum Studiengang passen (fachspezifisch),

Ab Sommersemester 2022 wird die Wartezeit auch in der zusätzlichen Eignungsquote nicht mehr berücksichtigt.

Details zur Zusätzlichen Eignungsquote

Die Reihung der Bewerber*innen erfolgt über ein Punktesystem, es können maximal 100 Punkte erreicht werden

Wie viele Punkte in der ZEQ für welche Kriterien vergeben werden, ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Es werden zwei Varianten unterschieden.

Variante A

  • 50 Punktebei Abschluss einer zum Studiengang passenden Berufsausbildung
  • 50 Punkte bei Ableistung eines Freiwilligendienstes, für eine ehrenamtliche Tätigkeit oder für besondere außerschulische Leistungen, die jeweils fachspezifisch sind

Variante B

  • 100 Punkte bei Abschluss einer zum Studiengang passenden Berufsausbildung

Welche Variante in welchem Studiengang angewandt wird und welche Berufsausbildungen bzw. welche Freiwilligendienste/Ehrenämter/außerschulische Leistungen für den jeweiligen Studiengang als fachspezifisch anerkannt werden, kann den jeweiligen studiengangsbezogenen Anlagen der Zulassungssatzung (Satzung der Universität Rostock über die Zulassung zum Studium –URZS) entnommen werden.

Die Kriterien Berufsausbildung und Freiwilligendienst/Ehrenamt/außerschulische Leistungen können jeweils nur einmal erfüllt werden, so führen auch zum Beispiel mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten nicht zu mehr als 50 Punkten. Es erfolgt keine Abstufung innerhalb dieser Kriterien (die Abschlussnote der Berufsausbildung ist beispielsweise unbedeutend). Bewerber*innen erhalten also bei einem Studiengang der Variante A im Kriterium Berufsausbildung entweder 50 oder 0 Punkte.

Auswahlgrenzen je Studiengang nach dem Nachrückverfahren zum Wintersemester 2023/24 - Zusätzliche Eignungsquote
Ein-Fach-Bachelor    
Biomedizinische Technik   alle zugelassen
Biowissenschaften   50,0 Punkte
Medizinische Biotechnologie   00,0 Punkte
Zwei-Fach-Bachelor    
Erziehungs- und Bildungswissenschaften Erstfach alle zugelassen
Kommunikations- und Medienwissenschaft   00,0 Punkte
Soziologie Erstfach alle zugelassen
  Zweitfach 00,0 Punkte
Sportwissenschaft   alle zugelassen
Lehramt an Grundschulen    
Grundschulpädagogik   50,0 Punkte
Lehramt an Gymnasien    
Biologie   50,0 Punkte
Englisch   alle zugelassen
Geschichte   50,0 Punkte
Sozialkunde   alle zugelassen
Sportwissenschaft   alle zugelassen
Lehramt für Sonderpädagogik    
Sonderpädagogik   alle zugelassen
Lehramt an Regionalen Schulen    
Sozialkunde   alle zugelassen
Sportwissenschaft   alle zugelassen
Auswahlgrenzen je Studiengang nach dem Nachrückverfahren zum Wintersemester 2022/23 - Zusätzliche Eignungsquote
Ein-Fach-Bachelor    
Betriebswirtschaftslehre   alle zugelassen
Biomedizinische Technik   alle zugelassen
Biowissenschaften   50,0 Punkte
Medizinische Biotechnologie   00,0 Punkte
Wirtschaftspädagogik   alle zugelassen
     
Zwei-Fach-Bachelor    
Erziehungs- und Bildungswissenschaften Erstfach alle zugelassen
Kommunikations- und Medienwissenschaft   50,0 Punkte
Politikwissenschaften   alle zugelassen
Soziologie Erstfach 50,0 Punkte
  Zweitfach 50,0 Punkte
Sportwissenschaft   alle zugelassen
     
Lehramt an Grundschulen    
Grundschulpädagogik   50,0 Punkte
     
Lehramt an Gymnasien    
Biologie   50,0 Punkte
Englisch   50,0 Punkte
Geschichte   50,0 Punkte
Sozialkunde   50,0 Punkte
Sportwissenschaft   50,0 Punkte
     
Lehramt für Sonderpädagogik    
Sonderpädagogik   50,0 Punkte
     
Lehramt an Regionalen Schulen    
Sozialkunde   50,0 Punkte
Sportwissenschaft   alle zugelassen
Auswahlgrenzen je Studiengang nach dem Nachrückverfahren zum Wintersemester 2020/21 - Zusätzliche Eignungsquote
Ein-Fach-Bachelor    
Biomedizinische Technik   alle zugelassen
Biowissenschaften   30,0 Punkte
Medizinische Biotechnologie   18,8 Punkte
Medizinische Informationstechnik   alle zugelassen
Sozialwissenschaften   alle zugelassen
Wirtschaftsingenieurwesen   alle zugelassen
Wirtschaftspädagogik   alle zugelassen
Wirtschaftswissenschaften   alle zugelassen
     
Zwei-Fach-Bachelor    
Erziehungs- und Bildungswissenschaften Erstfach 18,8 Punkte
  Zweitfach alle zugelassen
Kommunikations- und Medienwissenschaft   46,3 Punkte
Politikwissenschaften   9,4 Punkte
Soziologie Erstfach alle zugelassen
  Zweitfach 38,8 Punkte
Sportwissenschaft   50,0 Punkte
     
Lehramt an Grundschulen    
Grundschulpädagogik   38,8 Punkte
     
Lehramt an Gymnasien    
Arbeit-Wirtschaft-Technik   alle zugelassen
Biologie   38,8 Punkte
Englisch   26,3 Punkte
Sozialkunde   38,8 Punkte
Sportwissenschaft   42,5 Punkte
     
Lehramt für Sonderpädagogik    
Sonderpädagogik   38,8 Punkte
     
Lehramt an Regionalen Schulen    
Arbeit-Wirtschaft-Technik   alle zugelassen
Biologie   alle zugelassen
Englisch   7,5 Punkte
Sozialkunde   16,9 Punkte
Sportwissenschaft   38,8 Punkte

Auswahlverfahren der Hochschule

Über das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) werden 60 % der Studienplätze vergeben. Die Kriterien der Universität Rostock für die Reihung der Bewerber*innen in dieser Quote sind:

  • die Abiturdurchschnittsnote bzw. die Abschlussnote der jeweiligen Hochschulzugangsberechtigung,
  • der Abschluss einer zum Studiengang passenden („fachspezifischen“) Berufsausbildung
  • die Ableistung eines Freiwilligendienstes, eine ehrenamtliche Tätigkeiten oder besondere außerschulische Leistungen (immer „fachspezifisch“)

Die Kriterien werden je nach Studiengang unterschiedlich gewichtet, dabei ist die Abiturnote immer das wichtigste Kriterium.

Details zum Auswahlverfahren der Hochschule

Die Reihung der Bewerber*innen erfolgt über ein Punktesystem, es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die Gewichtung der Kriterien und damit für die in den Kriterien jeweils zu erreichende maximale Punktzahl gibt es für die Studiengänge unterschiedliche Varianten.

Variante A (z.B. für Biologie)

  • bis zu 80 Punkte für die Abiturdurchschnittsnote bzw. die Abschlussnote der jeweiligen Hochschulzugangsberechtigung
  • 12 Punkte bei Abschluss einer zum Studiengang passenden Berufsausbildung
  • 8 Punkte bei Ableistung eines Freiwilligendienstes, für eine ehrenamtliche Tätigkeit oder für besondere außerschulische Leistungen, die jeweils fachspezifisch sind

Variante B (z.B. für Lehramtsstudiengänge)

  • bis zu 80 Punkte für die Abiturdurchschnittsnote bzw. die Abschlussnote der jeweiligen Hochschulzugangsberechtigung
  • 8 Punkte bei Abschluss einer zum Studiengang passenden Berufsausbildung
  • 12 Punkte bei Ableistung eines Freiwilligendienstes, für eine ehrenamtliche Tätigkeit oder für besondere außerschulische Leistungen, die jeweils fachspezifisch sind

Variante C (z.B. für medizinische Biotechnologie)

  • bis zu 80 Punkte für die Abiturdurchschnittsnote bzw. die Abschlussnote der jeweiligen Hochschulzugangsberechtigung
  • 20 Punkte bei Abschluss einer zum Studiengang passenden Berufsausbildung

Variante D (bei vielen wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen)

  • bis zu 70 Punkte für die Abiturdurchschnittsnote bzw. die Abschlussnote der jeweiligen Hochschulzugangsberechtigung
  • 20 Punkte bei Abschluss einer zum Studiengang passenden Berufsausbildung
  • 10 Punkte bei Ableistung eines Freiwilligendienstes, für eine ehrenamtliche Tätigkeit oder für besondere außerschulische Leistungen, die jeweils fachspezifisch sind

Welche Variante in welchem Studiengang angewandt wird und welche Berufsausbildungen bzw. welche Freiwilligendienste/Ehrenämter/außerschulische Leistungen für den jeweiligen Studiengang als fachspezifisch anerkannt werden, kann den jeweiligen studiengangsbezogenen Anlagen der Zulassungssatzung (Satzung der Universität Rostock über die Zulassung zum Studium –URZS)  entnommen werden.

Innerhalb des Kriteriums Abiturnote erfolgt eine Abstufung anhand der Note. Dazu wird die Note in eine Punktzahl umgerechnet. Bei den übrigen Kriterien erfolgt keine Abstufung (die Abschlussnote der Berufsausbildung ist beispielsweise unbedeutend). Bewerber*innen könne also bei Variante A für das Kriterium Berufsausbildung nur entweder 12 Punkte oder 0 Punkte erhalten. Jedes Kriterium kann nur einmal erfüllt werden, so führen auch zum Beispiel mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten in Variante A nicht zu mehr als 8 Punkten.

Umrechnungshilfe der erreichten Abitur-Punkte für das Auswahlverfahren der Hochschule

Es kommt darauf an, für welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten und auf welche Punktezahl Ihre erreicheten Punkte aus dem Abiturzeugnis dementsprechend heruntergebrochen werden müssen. Es gibt hier eine 80er und 70er Skala. Näheres dazu finden Sie in den Details zum Auswahlverfahren der Hochschule.

Darüber hinaus gilt es zu klären, ob Sie das Abitur auf der Grundlage von 840 oder 900 Punkten erlangt haben. In der Regel sind maximal 900 Punkte und mindestens 300 Punkte zu erreichen. Einen entsprechenden Vermerk entnehmen Sie bitte Ihrem Abiturzeugnis.

f(x) = (x-300) * 80/600
(Annahme: max. 900 Punkte im Abitur und 80er Skala)

f(x) = (x-300) * 70/600
(Annahme: max. 900 Punkte im Abitur und 70er Skala)

x = Punktwert der Abiturnote
f(x) = im AdH zu berücksichtigende Punktzahl

Beispiel: Sie haben im Abitur 789 Punkte erreicht, eine anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) abgeleistet und bewerben sich nun für den zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik. In diesem Fall sind die Punkte aus dem Abitur gemäß der 70er Skala umzurechnen. Bitte runden Sie bei der Berechnung auf eine Stelle nach dem Komma auf.

Aus dem im Abitur erreichten Punktwert ergeben sich für die Quote Auswahlverfahren der Hochschule gemäß der oben genannte Formel 57,1 Punkte. Für die abgeschlossene Berufsausbildung erhalten Sie 20 Punkte und auf Grund des FSJ erhalten Sie weitere 10 Punkte. Somit werden Sie in der Quote Auswahlverfahren der Hochschule mit ingesamt 87,1 Punkten eingereiht.

Auswahlgrenzen je Studiengang nach dem Nachrückverfahren zum Wintersemester 2023/24 - Auswahlverfahren der Hochschule
Ein-Fach-Bachelor    
Biomedizinische Technik   alle zugelassen
Biowissenschaften   42,1 Punkte
Medizinische Biotechnologie   50,5 Punkte
Zwei-Fach-Bachelor    
Erziehungs- und Bildungswissenschaften Erstfach alle zugelassen
Kommunikations- und Medienwissenschaft   31,2 Punkte
Soziologie Erstfach alle zugelassen
  Zweitfach 28,8 Punkte
Sportwissenschaft   alle zugelassen
Lehramt an Grundschulen    
Grundschulpädagogik   39,7 Punkte
Lehramt an Gymnasien    
Biologie   44,5 Punkte
Englisch   alle zugelassen
Geschichte   33,7 Punkte
Sozialkunde   39,6 Punkte
Sportwissenschaft   alle zugelassen
Lehramt für Sonderpädagogik    
Sonderpädagogik   alle zugelassen
Lehramt an Regionalen Schulen    
Sozialkunde   alle zugelassen
Sportwissenschaft   alle zugelassen
Auswahlgrenzen je Studiengang nach dem Nachrückverfahren zum Wintersemester 2022/23 - Auswahlverfahren der Hochschule
Ein-Fach-Bachelor    
Betriebswirtschaftslehre   alle zugelassen
Biomedizinische Technik   alle zugelassen
Biowissenschaften   43,9 Punkte
Medizinische Biotechnologie   50,9 Punkte
Wirtschaftspädagogik   alle zugelassen
     
Zwei-Fach-Bachelor    
Erziehungs- und Bildungswissenschaften Erstfach alle zugelassen
Kommunikations- und Medienwissenschaft   40,9 Punkte
Politikwissenschaften   alle zugelassen
Soziologie Erstfach 28,1 Punkte
  Zweitfach 41,1 Punkte
Sportwissenschaft   alle zugelassen
     
Lehramt an Grundschulen    
Grundschulpädagogik   39,7 Punkte
     
Lehramt an Gymnasien    
Biologie   56,1 Punkte
Englisch   51,6 Punkte
Geschichte   49,9 Punkte
Sozialkunde   58,8 Punkte
Sportwissenschaft   41,2 Punkte
     
Lehramt für Sonderpädagogik    
Sonderpädagogik   34,9 Punkte
     
Lehramt an Regionalen Schulen    
Sozialkunde   38,8 Punkte
Sportwissenschaft   alle zugelassen
Auswahlgrenzen je Studiengang nach dem Nachrückverfahren zum Wintersemester 2020/21 - Auswahlverfahren der Hochschule
Ein-Fach-Bachelor    
Biomedizinische Technik   alle zugelassen
Biowissenschaften   54,8 Punkte
Medizinische Biotechnologie   62,4 Punkte
Medizinische Informationstechnik   alle zugelassen
Sozialwissenschaften   alle zugelassen
Wirtschaftsingenieurwesen   alle zugelassen
Wirtschaftspädagogik   alle zugelassen
Wirtschaftswissenschaften   alle zugelassen
     
Zwei-Fach-Bachelor    
Erziehungs- und Bildungswissenschaften Erstfach 45,1 Punkte
  Zweitfach alle zugelassen
Kommunikations- und Medienwissenschaft   56,3 Punkte
Politikwissenschaften   37,4 Punkte
Soziologie Erstfach alle zugelassen
  Zweitfach 44,3 Punkte
Sportwissenschaft   53,2 Punkte
     
Lehramt an Grundschulen    
Grundschulpädagogik   53,9 Punkte
     
Lehramt an Gymnasien    
Arbeit-Wirtschaft-Technik   alle zugelassen
Biologie   61,1 Punkte
Englisch   62,4 Punkte
Sozialkunde   60,9 Punkte
Sportwissenschaft   60,7 Punkte
     
Lehramt für Sonderpädagogik    
Sonderpädagogik   49,1 Punkte
     
Lehramt an Regionalen Schulen    
Arbeit-Wirtschaft-Technik   alle zugelassen
Biologie   alle zugelassen
Englisch   39,7 Punkte
Sozialkunde   42,8 Punkte
Sportwissenschaft   47,7 Punkte

Auswahlgrenzen („NC-Werte“) der Vorjahre

Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens wird dann auf der Webseite der Universität Rostock für jeden Studiengang veröffentlicht, bis zu welcher Auswahlgrenze (Punktzahl) Bewerber*innen in den drei Quoten in diesen Studiengang zugelassen wurden. Die Auswahlgrenzen eines Jahres ergeben sich also aus dem Ergebnis des Zulassungsverfahrens des betreffenden Jahres. Die Auswahlgrenzen unterscheiden sich also nicht nur von Studiengang zu Studiengang sondern verändern sich innerhalb eines Studienganges auch von Jahr zu Jahr. Somit sind die Auswahlgrenzen des Vorjahres also lediglich zu einer groben Abschätzung der Zulassungschancen im kommenden Bewerbungsverfahren geeignet.

Die Grenzränge vom Wintersemester 2023/24 finden Sie hier unter den entsprechenden Quoten.