Auswahlkriterien der Universität Rostock für örtlich zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge
Vorbemerkung
Sowohl bei zulassungsfreien Studiengängen als auch bei zulassungsbeschränkten Studiengängen können Studieninteressierte nur dann zugelassen werden, wenn sie die ► Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist zusätzlich eine Bewerbung erforderlich. Unter allen Bewerber*innen wählt die Universität dann anhand bestimmter Kriterien aus, wer in den Studiengang zugelassen wird.
Ob für einen Studiengang eine Zulassungsbeschränkung besteht oder nicht kann der Steckbriefseite des jeweiligen Studienganges entnommen werden.
► Übersicht aller Studiengänge.
Grundsätze des Auswahlverfahrens
Wenn ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist, bedeutet dies, dass die Anzahl der Studienplätze begrenzt ist – es gibt also eine festgelegte Zahl an Studienplätzen. Diese Studienplätze werden nach verschiedenen Quoten vergeben. In den drei Hauptquoten
- Abiturbestenquote
- zusätzliche Eignungsquote
- Auswahlverfahren der Hochschule
werden jeweils unterschiedliche Kriterien angewandt.
Bevorzugte Zulassung, Vorabquoten & Zweitstudium
Einige Studienplätze werden über die sogenannte "bevorzugte Zulassung" bzw. die "Vorabquoten" vergeben. Dies betrifft z.B. Bewerber*innen, die aufgrund eines Bundesfreiwilligendienstes eine im Vorjahr erhaltene Zulassung nicht wahrnehmen konnten oder Bewerber*innen für ein Zweitstudium.
Bevorzugte Zulassung
Vor Durchführung des eigentlichen Auswahlverfahrens in den Hauptquoten werden zunächst über die sogenannte „bevorzugte Zulassung“ Bewerber*innen, welche eine frühere Zulassung aufgrund der Ableistung eines Dienstes (Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales/ökologisches Jahr), Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen nicht wahrnehmen konnten, für diesen Studiengang zugelassen.
Vorabquoten
Ebenfalls werden Bewerber*innen über spezielle Vorabquoten zugelassen. Für jede Vorabquote steht nur maximal ein bestimmter Anteil der im jeweiligen Studiengang vorhandenen Plätze zur Verfügung. Auch Bewerber*innen für ein Zweitstudium werden über eine eigene Vorabquote zugelassen. Als Zweitstudienbewerber*in gilt, wer bereits einen Studienabschluss hat und einen weiteren grundständigen Studiengang aufnehmen möchte.
Hier finden Sie weitere Informationen zum ► Bewerbungsverfahren bzw. Antragstellung für bevorzugte Zulassung & Vorabquoten (inkl. Zweitstudium)
Die drei Hauptquoten
Die nach bevorzugter Zulassung und Vorabquoten verfügbaren Plätze werden auf die drei Hauptquoten aufgeteilt. In jeder der drei Hauptquoten wird jeweils eine Rangliste aller Bewerber*innen gebildet. Die Position der Bewerber*innen auf der jeweiligen Rangliste richtet sich in jeder Quote nach unterschiedlichen Kriterien. Beginnend beim ersten Platz der Rangliste werden so viele Bewerber*innen zugelassen, wie in der jeweiligen Quote Studienplätze zur Verfügung stehen.
Abiturbestenquote
Über die Abiturbestenquote werden 30 % der Studienplätze vergeben. Alleiniges Kriterium für die Reihung der Bewerber*innen in dieser Quote ist die mit der Hochschulzugangsberechtigung (i. d. R. das Abitur) erreichten Punkte (maximal 900). Es erfolgt keine Berücksichtigung einzelner Fachnoten.
Ein-Fach-Bachelor | ||
Biomedizinische Technik | alle zugelassen | |
Biowissenschaften | 616 Punkte | |
Medizinische Biotechnologie | 681 Punkte | |
Zwei-Fach-Bachelor | ||
Erziehungs- und Bildungswissenschaften | Erstfach | alle zugelassen |
Kommunikations- und Medienwissenschaft | 539 Punkte | |
Soziologie | Erstfach | alle zugelassen |
Zweitfach | 556 Punkte | |
Sportwissenschaft | alle zugelassen | |
Lehramt an Grundschulen | ||
Grundschulpädagogik | 535 Punkte | |
Lehramt an Gymnasien | ||
Biologie | 648 Punkte | |
Englisch | alle zugelassen | |
Geschichte | 555 Punkte | |
Sozialkunde | 598 Punkte | |
Sportwissenschaft | alle zugelassen | |
Lehramt für Sonderpädagogik | ||
Sonderpädagogik | alle zugelassen | |
Lehramt an Regionalen Schulen | ||
Sozialkunde | alle zugelassen | |
Sportwissenschaft | alle zugelassen |
Ein-Fach-Bachelor | ||
Betriebswirtschaftslehre | alle zugelassen | |
Biomedizinische Technik | alle zugelassen | |
Biowissenschaften | 636 Punkte | |
Medizinische Biotechnologie | 710 Punkte | |
Wirtschaftspädagogik | alle zugelassen | |
Zwei-Fach-Bachelor | ||
Erziehungs- und Bildungswissenschaften | Erstfach | alle zugelassen |
Kommunikations- und Medienwissenschaft | 707 Punkte | |
Politikwissenschaften | alle zugelassen | |
Soziologie | Erstfach | 672 Punkte |
Zweitfach | 671 Punkte | |
Sportwissenschaft | alle zugelassen | |
Lehramt an Grundschulen | ||
Grundschulpädagogik | 599 Punkte | |
Lehramt an Gymnasien | ||
Biologie | 778 Punkte | |
Englisch | 756 Punkte | |
Geschichte | 695 Punkte | |
Sozialkunde | 798 Punkte | |
Sportwissenschaft | 745 Punkte | |
Lehramt für Sonderpädagogik | ||
Sonderpädagogik | 657 Punkte | |
Lehramt an Regionalen Schulen | ||
Sozialkunde | 688 Punkte | |
Sportwissenschaft | alle zugelassen |
Ein-Fach-Bachelor | ||
Biomedizinische Technik | alle zugelassen | |
Biowissenschaften | 632 Punkte | |
Medizinische Biotechnologie | 712 Punkte | |
Medizinische Informationstechnik | alle zugelassen | |
Wirtschaftspädagogik | alle zugelassen | |
Zwei-Fach-Bachelor | ||
Erziehungs- und Bildungswissenschaften | Erstfach | 681 Punkte |
Zweitfach | alle zugelassen | |
Kommunikations- und Medienwissenschaft | 607 Punkte | |
Politikwissenschaften | alle zugelassen | |
Soziologie | Erstfach | alle zugelassen |
Zweitfach | 668 Punkte | |
Sportwissenschaft | alle zugelassen | |
Lehramt an Grundschulen | ||
Grundschulpädagogik | 588 Punkte | |
Lehramt an Gymnasien | ||
Biologie | 784 Punkte | |
Englisch | 711 Punkte | |
Geschichte | 751 Punkte | |
Sozialkunde | 777 Punkte | |
Sportwissenschaft | 721 Punkte | |
Lehramt für Sonderpädagogik | ||
Sonderpädagogik | 521 Punkte | |
Lehramt an Regionalen Schulen | ||
Biologie | alle zugelassen | |
Englisch | alle zugelassen | |
Geschichte | alle zugelassen | |
Sozialkunde | 595 Punkte | |
Sportwissenschaft | alle zugelassen |
Zusätzliche Eignungsquote
In der zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) werden 10 % der für den jeweiligen Studiengang im Rahmen der Hauptquoten zu vergebenden Studienplätze vergeben. In der zusätzlichen Eignungsquote dürfen Hochschulen nur Kriterien berücksichtigen, die unabhängig von Schulnoten und fachspezifisch sind, also einen Bezug zum jeweiligen Studiengang haben. Die Kriterien der Universität Rostock für die Reihung der Bewerber*innen in dieser Quote sind:
- der Abschluss einer zum Studiengang passenden („fachspezifischen“) Berufsausbildung,
- die Ableistung eines Freiwilligendienstes, eine ehrenamtliche Tätigkeit oder besondere außerschulische Leistungen, welche zum Studiengang passen (fachspezifisch),
Ab Sommersemester 2022 wird die Wartezeit auch in der zusätzlichen Eignungsquote nicht mehr berücksichtigt.
Die Reihung der Bewerber*innen erfolgt über ein Punktesystem, es können maximal 100 Punkte erreicht werden
Wie viele Punkte in der ZEQ für welche Kriterien vergeben werden, ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Es werden zwei Varianten unterschieden.
Variante A
- 50 Punktebei Abschluss einer zum Studiengang passenden Berufsausbildung
- 50 Punkte bei Ableistung eines Freiwilligendienstes, für eine ehrenamtliche Tätigkeit oder für besondere außerschulische Leistungen, die jeweils fachspezifisch sind
Variante B
- 100 Punkte bei Abschluss einer zum Studiengang passenden Berufsausbildung
Welche Variante in welchem Studiengang angewandt wird und welche Berufsausbildungen bzw. welche Freiwilligendienste/Ehrenämter/außerschulische Leistungen für den jeweiligen Studiengang als fachspezifisch anerkannt werden, kann den jeweiligen studiengangsbezogenen Anlagen der Zulassungssatzung (Satzung der Universität Rostock über die Zulassung zum Studium –URZS) entnommen werden.
Die Kriterien Berufsausbildung und Freiwilligendienst/Ehrenamt/außerschulische Leistungen können jeweils nur einmal erfüllt werden, so führen auch zum Beispiel mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten nicht zu mehr als 50 Punkten. Es erfolgt keine Abstufung innerhalb dieser Kriterien (die Abschlussnote der Berufsausbildung ist beispielsweise unbedeutend). Bewerber*innen erhalten also bei einem Studiengang der Variante A im Kriterium Berufsausbildung entweder 50 oder 0 Punkte.
Ein-Fach-Bachelor | ||
Biomedizinische Technik | alle zugelassen | |
Biowissenschaften | 50,0 Punkte | |
Medizinische Biotechnologie | 00,0 Punkte | |
Zwei-Fach-Bachelor | ||
Erziehungs- und Bildungswissenschaften | Erstfach | alle zugelassen |
Kommunikations- und Medienwissenschaft | 00,0 Punkte | |
Soziologie | Erstfach | alle zugelassen |
Zweitfach | 00,0 Punkte | |
Sportwissenschaft | alle zugelassen | |
Lehramt an Grundschulen | ||
Grundschulpädagogik | 50,0 Punkte | |
Lehramt an Gymnasien | ||
Biologie | 50,0 Punkte | |
Englisch | alle zugelassen | |
Geschichte | 50,0 Punkte | |
Sozialkunde | alle zugelassen | |
Sportwissenschaft | alle zugelassen | |
Lehramt für Sonderpädagogik | ||
Sonderpädagogik | alle zugelassen | |
Lehramt an Regionalen Schulen | ||
Sozialkunde | alle zugelassen | |
Sportwissenschaft | alle zugelassen |
Ein-Fach-Bachelor | ||
Betriebswirtschaftslehre | alle zugelassen | |
Biomedizinische Technik | alle zugelassen | |
Biowissenschaften | 50,0 Punkte | |
Medizinische Biotechnologie | 00,0 Punkte | |
Wirtschaftspädagogik | alle zugelassen | |
Zwei-Fach-Bachelor | ||
Erziehungs- und Bildungswissenschaften | Erstfach | alle zugelassen |
Kommunikations- und Medienwissenschaft | 50,0 Punkte | |
Politikwissenschaften | alle zugelassen | |
Soziologie | Erstfach | 50,0 Punkte |
Zweitfach | 50,0 Punkte | |
Sportwissenschaft | alle zugelassen | |
Lehramt an Grundschulen | ||
Grundschulpädagogik | 50,0 Punkte | |
Lehramt an Gymnasien | ||
Biologie | 50,0 Punkte | |
Englisch | 50,0 Punkte | |
Geschichte | 50,0 Punkte | |
Sozialkunde | 50,0 Punkte | |
Sportwissenschaft | 50,0 Punkte | |
Lehramt für Sonderpädagogik | ||
Sonderpädagogik | 50,0 Punkte | |
Lehramt an Regionalen Schulen | ||
Sozialkunde | 50,0 Punkte | |
Sportwissenschaft | alle zugelassen |
Ein-Fach-Bachelor | ||
Biomedizinische Technik | alle zugelassen | |
Biowissenschaften | 30,0 Punkte | |
Medizinische Biotechnologie | 18,8 Punkte | |
Medizinische Informationstechnik | alle zugelassen | |
Sozialwissenschaften | alle zugelassen | |
Wirtschaftsingenieurwesen | alle zugelassen | |
Wirtschaftspädagogik | alle zugelassen | |
Wirtschaftswissenschaften | alle zugelassen | |
Zwei-Fach-Bachelor | ||
Erziehungs- und Bildungswissenschaften | Erstfach | 18,8 Punkte |
Zweitfach | alle zugelassen | |
Kommunikations- und Medienwissenschaft | 46,3 Punkte | |
Politikwissenschaften | 9,4 Punkte | |
Soziologie | Erstfach | alle zugelassen |
Zweitfach | 38,8 Punkte | |
Sportwissenschaft | 50,0 Punkte | |
Lehramt an Grundschulen | ||
Grundschulpädagogik | 38,8 Punkte | |
Lehramt an Gymnasien | ||
Arbeit-Wirtschaft-Technik | alle zugelassen | |
Biologie | 38,8 Punkte | |
Englisch | 26,3 Punkte | |
Sozialkunde | 38,8 Punkte | |
Sportwissenschaft | 42,5 Punkte | |
Lehramt für Sonderpädagogik | ||
Sonderpädagogik | 38,8 Punkte | |
Lehramt an Regionalen Schulen | ||
Arbeit-Wirtschaft-Technik | alle zugelassen | |
Biologie | alle zugelassen | |
Englisch | 7,5 Punkte | |
Sozialkunde | 16,9 Punkte | |
Sportwissenschaft | 38,8 Punkte |
Auswahlverfahren der Hochschule
Über das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) werden 60 % der Studienplätze vergeben. Die Kriterien der Universität Rostock für die Reihung der Bewerber*innen in dieser Quote sind:
- die Abiturdurchschnittsnote bzw. die Abschlussnote der jeweiligen Hochschulzugangsberechtigung,
- der Abschluss einer zum Studiengang passenden („fachspezifischen“) Berufsausbildung
- die Ableistung eines Freiwilligendienstes, eine ehrenamtliche Tätigkeiten oder besondere außerschulische Leistungen (immer „fachspezifisch“)
Die Kriterien werden je nach Studiengang unterschiedlich gewichtet, dabei ist die Abiturnote immer das wichtigste Kriterium.
Die Reihung der Bewerber*innen erfolgt über ein Punktesystem, es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die Gewichtung der Kriterien und damit für die in den Kriterien jeweils zu erreichende maximale Punktzahl gibt es für die Studiengänge unterschiedliche Varianten.
Variante A (z.B. für Biologie)
- bis zu 80 Punkte für die Abiturdurchschnittsnote bzw. die Abschlussnote der jeweiligen Hochschulzugangsberechtigung
- 12 Punkte bei Abschluss einer zum Studiengang passenden Berufsausbildung
- 8 Punkte bei Ableistung eines Freiwilligendienstes, für eine ehrenamtliche Tätigkeit oder für besondere außerschulische Leistungen, die jeweils fachspezifisch sind
Variante B (z.B. für Lehramtsstudiengänge)
- bis zu 80 Punkte für die Abiturdurchschnittsnote bzw. die Abschlussnote der jeweiligen Hochschulzugangsberechtigung
- 8 Punkte bei Abschluss einer zum Studiengang passenden Berufsausbildung
- 12 Punkte bei Ableistung eines Freiwilligendienstes, für eine ehrenamtliche Tätigkeit oder für besondere außerschulische Leistungen, die jeweils fachspezifisch sind
Variante C (z.B. für medizinische Biotechnologie)
- bis zu 80 Punkte für die Abiturdurchschnittsnote bzw. die Abschlussnote der jeweiligen Hochschulzugangsberechtigung
- 20 Punkte bei Abschluss einer zum Studiengang passenden Berufsausbildung
Variante D (bei vielen wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen)
- bis zu 70 Punkte für die Abiturdurchschnittsnote bzw. die Abschlussnote der jeweiligen Hochschulzugangsberechtigung
- 20 Punkte bei Abschluss einer zum Studiengang passenden Berufsausbildung
- 10 Punkte bei Ableistung eines Freiwilligendienstes, für eine ehrenamtliche Tätigkeit oder für besondere außerschulische Leistungen, die jeweils fachspezifisch sind
Welche Variante in welchem Studiengang angewandt wird und welche Berufsausbildungen bzw. welche Freiwilligendienste/Ehrenämter/außerschulische Leistungen für den jeweiligen Studiengang als fachspezifisch anerkannt werden, kann den jeweiligen studiengangsbezogenen Anlagen der Zulassungssatzung (Satzung der Universität Rostock über die Zulassung zum Studium –URZS) entnommen werden.
Innerhalb des Kriteriums Abiturnote erfolgt eine Abstufung anhand der Note. Dazu wird die Note in eine Punktzahl umgerechnet. Bei den übrigen Kriterien erfolgt keine Abstufung (die Abschlussnote der Berufsausbildung ist beispielsweise unbedeutend). Bewerber*innen könne also bei Variante A für das Kriterium Berufsausbildung nur entweder 12 Punkte oder 0 Punkte erhalten. Jedes Kriterium kann nur einmal erfüllt werden, so führen auch zum Beispiel mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten in Variante A nicht zu mehr als 8 Punkten.
Es kommt darauf an, für welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten und auf welche Punktezahl Ihre erreicheten Punkte aus dem Abiturzeugnis dementsprechend heruntergebrochen werden müssen. Es gibt hier eine 80er und 70er Skala. Näheres dazu finden Sie in den Details zum Auswahlverfahren der Hochschule.
Darüber hinaus gilt es zu klären, ob Sie das Abitur auf der Grundlage von 840 oder 900 Punkten erlangt haben. In der Regel sind maximal 900 Punkte und mindestens 300 Punkte zu erreichen. Einen entsprechenden Vermerk entnehmen Sie bitte Ihrem Abiturzeugnis.
f(x) = (x-300) * 80/600
(Annahme: max. 900 Punkte im Abitur und 80er Skala)
f(x) = (x-300) * 70/600
(Annahme: max. 900 Punkte im Abitur und 70er Skala)
x = Punktwert der Abiturnote
f(x) = im AdH zu berücksichtigende Punktzahl
Beispiel: Sie haben im Abitur 789 Punkte erreicht, eine anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) abgeleistet und bewerben sich nun für den zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik. In diesem Fall sind die Punkte aus dem Abitur gemäß der 70er Skala umzurechnen. Bitte runden Sie bei der Berechnung auf eine Stelle nach dem Komma auf.
Aus dem im Abitur erreichten Punktwert ergeben sich für die Quote Auswahlverfahren der Hochschule gemäß der oben genannte Formel 57,1 Punkte. Für die abgeschlossene Berufsausbildung erhalten Sie 20 Punkte und auf Grund des FSJ erhalten Sie weitere 10 Punkte. Somit werden Sie in der Quote Auswahlverfahren der Hochschule mit ingesamt 87,1 Punkten eingereiht.
Ein-Fach-Bachelor | ||
Biomedizinische Technik | alle zugelassen | |
Biowissenschaften | 42,1 Punkte | |
Medizinische Biotechnologie | 50,5 Punkte | |
Zwei-Fach-Bachelor | ||
Erziehungs- und Bildungswissenschaften | Erstfach | alle zugelassen |
Kommunikations- und Medienwissenschaft | 31,2 Punkte | |
Soziologie | Erstfach | alle zugelassen |
Zweitfach | 28,8 Punkte | |
Sportwissenschaft | alle zugelassen | |
Lehramt an Grundschulen | ||
Grundschulpädagogik | 39,7 Punkte | |
Lehramt an Gymnasien | ||
Biologie | 44,5 Punkte | |
Englisch | alle zugelassen | |
Geschichte | 33,7 Punkte | |
Sozialkunde | 39,6 Punkte | |
Sportwissenschaft | alle zugelassen | |
Lehramt für Sonderpädagogik | ||
Sonderpädagogik | alle zugelassen | |
Lehramt an Regionalen Schulen | ||
Sozialkunde | alle zugelassen | |
Sportwissenschaft | alle zugelassen |
Ein-Fach-Bachelor | ||
Betriebswirtschaftslehre | alle zugelassen | |
Biomedizinische Technik | alle zugelassen | |
Biowissenschaften | 43,9 Punkte | |
Medizinische Biotechnologie | 50,9 Punkte | |
Wirtschaftspädagogik | alle zugelassen | |
Zwei-Fach-Bachelor | ||
Erziehungs- und Bildungswissenschaften | Erstfach | alle zugelassen |
Kommunikations- und Medienwissenschaft | 40,9 Punkte | |
Politikwissenschaften | alle zugelassen | |
Soziologie | Erstfach | 28,1 Punkte |
Zweitfach | 41,1 Punkte | |
Sportwissenschaft | alle zugelassen | |
Lehramt an Grundschulen | ||
Grundschulpädagogik | 39,7 Punkte | |
Lehramt an Gymnasien | ||
Biologie | 56,1 Punkte | |
Englisch | 51,6 Punkte | |
Geschichte | 49,9 Punkte | |
Sozialkunde | 58,8 Punkte | |
Sportwissenschaft | 41,2 Punkte | |
Lehramt für Sonderpädagogik | ||
Sonderpädagogik | 34,9 Punkte | |
Lehramt an Regionalen Schulen | ||
Sozialkunde | 38,8 Punkte | |
Sportwissenschaft | alle zugelassen |
Ein-Fach-Bachelor | ||
Biomedizinische Technik | alle zugelassen | |
Biowissenschaften | 54,8 Punkte | |
Medizinische Biotechnologie | 62,4 Punkte | |
Medizinische Informationstechnik | alle zugelassen | |
Sozialwissenschaften | alle zugelassen | |
Wirtschaftsingenieurwesen | alle zugelassen | |
Wirtschaftspädagogik | alle zugelassen | |
Wirtschaftswissenschaften | alle zugelassen | |
Zwei-Fach-Bachelor | ||
Erziehungs- und Bildungswissenschaften | Erstfach | 45,1 Punkte |
Zweitfach | alle zugelassen | |
Kommunikations- und Medienwissenschaft | 56,3 Punkte | |
Politikwissenschaften | 37,4 Punkte | |
Soziologie | Erstfach | alle zugelassen |
Zweitfach | 44,3 Punkte | |
Sportwissenschaft | 53,2 Punkte | |
Lehramt an Grundschulen | ||
Grundschulpädagogik | 53,9 Punkte | |
Lehramt an Gymnasien | ||
Arbeit-Wirtschaft-Technik | alle zugelassen | |
Biologie | 61,1 Punkte | |
Englisch | 62,4 Punkte | |
Sozialkunde | 60,9 Punkte | |
Sportwissenschaft | 60,7 Punkte | |
Lehramt für Sonderpädagogik | ||
Sonderpädagogik | 49,1 Punkte | |
Lehramt an Regionalen Schulen | ||
Arbeit-Wirtschaft-Technik | alle zugelassen | |
Biologie | alle zugelassen | |
Englisch | 39,7 Punkte | |
Sozialkunde | 42,8 Punkte | |
Sportwissenschaft | 47,7 Punkte |
Auswahlgrenzen („NC-Werte“) der Vorjahre
Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens wird dann auf der Webseite der Universität Rostock für jeden Studiengang veröffentlicht, bis zu welcher Auswahlgrenze (Punktzahl) Bewerber*innen in den drei Quoten in diesen Studiengang zugelassen wurden. Die Auswahlgrenzen eines Jahres ergeben sich also aus dem Ergebnis des Zulassungsverfahrens des betreffenden Jahres. Die Auswahlgrenzen unterscheiden sich also nicht nur von Studiengang zu Studiengang sondern verändern sich innerhalb eines Studienganges auch von Jahr zu Jahr. Somit sind die Auswahlgrenzen des Vorjahres also lediglich zu einer groben Abschätzung der Zulassungschancen im kommenden Bewerbungsverfahren geeignet.
Die Grenzränge vom Wintersemester 2023/24 finden Sie hier unter den entsprechenden Quoten.