Antrag Zweitstudium / Antrag bevorzugte Zulassung / Antrag außergewöhnliche Härte / Sonderantrag (Nachteilsausgleich)

Wenn Sie beabsichtigen, ein Zweitstudium aufzunehmen, einen Antrag auf bevorzugte Zulassung bzw. auf außergewöhnliche Härte oder einen Sonderantrag zu stellen, müssen Sie dies zunächst bei der Online-Bewerbung angeben, dann das entsprechende Formular des gewünschten Antrages ausfüllen und mit den geforderten Unterlagen und Nachweisen fristgemäß postalisch an die nebenstehende Adresse schicken.

Achtung! Die Antragstellung ist nur für eine Bewerbung im Erstsemester für örtlich zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge möglich.

Universität Rostock
Servicezentrum Studierende
Studierendensekretariat
18051 Rostock

(Hausanschrift: Parkstraße 6 | 18057 Rostock)

studierendensekretariatuni-rostockde

Antrag auf bevorzugte Zulassung

Ein Antrag auf bevorzugte Zulassung kann gestellt werden, wenn eine bereits ausgesprochene Zulassung im gewählten Studiengang aufgrund der Ableistung eines Dienstes nicht in Anspruch genommen werden konnte.

Als Dienst gilt u. a.:

  • Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst  
  • ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr 
  • die Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren.

Einzureichen sind in jedem Fall der Zulassungsbescheid (diesen also unbedingt aufbewahren!) und die Bestätigung für den geleisteten Dienst. Zu bedenken ist weiterhin, dass eine bevorzugte Auswahl spätestens zum zweiten Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes beantragt werden muss.

Der Antrag auf bevorzugte Auswahl muss mit den geforderten Unterlagen und Nachweisen bis zum Ende der Bewerbungsfrist an das Studierendensekretariat der Universität Rostock (siehe oben) gesendet werden.

Antrag für ein Zweitstudium

Wer bereits ein Studium an einer anerkannten Hochschule im Bundesgebiet abgeschlossen hat und nun einen weiteren grundständigen Studiengang aufnehmen möchte, gilt als Bewerber für ein Zweitstudium. In örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen stehen jeweils 3% der Studienplätze für Zweitstudienbewerber zur Verfügung. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Die Aufnahme eines Zweitstudiums muss besonders begründet werden (berufliche Gründe, wissenschaftliche Gründe, sonstige Gründe). Die Begründung ist mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
  • Die Auswahl erfolgt nach dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und nach den für die Bewerbung für ein Zweitstudium maßgeblichen Gründen.
  • Befindet man sich im Bewerbungszeitraum in der Abschlussphase seines Erststudiums, handelt es sich bei dem angestrebten zweiten Studium zu diesem Zeitpunkt nicht um ein Zweitstudium. Es ist ein regulärer Antrag für ein Erststudium zu stellen.
  • Zweitstudienbewerber müssen den Antrag und die zugehörigen Unterlagen bereits parallel zur Online-Bewerbung bis zum Ende der Bewerbungsfrist einreichen.

Antrag für ein Zweitstudium (PDF)

Antrag auf außergewöhnliche Härte

In örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen stehen jeweils 2% der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte zur Verfügung. Ein Härtefallantrag kann dann gestellt werden, wenn eine Nichtzulassung für die Bewerberin oder den Bewerber eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale, familiäre oder gesundheitliche Gründe eine sofortige Studienaufnahme zwingend erfordern. 

Beispiele für anerkannte Gründe:

  • Die Bewerberin bzw. der Bewerber leidet an einer Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung d. h., künftig wird sie oder er nicht mehr in der Lage sein, den Belastungen eines Studiums gewachsen zu sein.
  • Die Bewerberin bzw. der Bewerber ist aus gesundheitlichen Gründen nur für bestimmte Studiengänge geeignet.  

Bitte unbedingt beachten, dass Bewerberinen bzw. Bewerber über einen Härtefallantrag unabhängig von den allgemein gültigen Auswahlkriterien im Auswahlverfahren (z. B. Zulassungsnote und Wartezeit) zugelassen werden können. Dies macht eine besonders kritische Prüfung der vorgetragenen Begründung und der vorgelegten Nachweise notwendig.

Der Härtefallantrag muss mit den geforderten Unterlagen und Nachweisen bis zum Ende der Bewerbungsfrist an das Studierendensekretariat der Universität Rostock (siehe oben) gesendet werden.

Sonderantrag Verbesserung der Durchschnittsnote

Ein Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote kann gestellt werden, sofern unverschuldet Leistungsbeeinträchtigungen vorlagen, die die Bewerberin/den Bewerber daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote im Abitur zu erzielen.

Zum Nachweis des Leistungsverlaufs müssen amtlich beglaubigte Kopien der Schulzeugnisse beifügt werden aus denen erkennbar ist, dass sich die schulischen Leistungen verschlechtert haben und dies Auswirkungen auf die erreichte Durchschnittsnote hatte.

Zusätzlich muss als weiterer Nachweis ein Gutachten der Schule (nicht einzelner Lehrerinnen oder Lehrer) beigebracht werden. Denn nur die Schule kann beurteilen, ob und in welchem Umfang sich die belastenden Umstände auf die schulischen Leistungen ausgewirkt haben. Bitte das Gutachten so frühzeitig wie möglich anfordern, damit die Schule es noch vor Bewerbungsschluss erstellen kann. Dem Antrag müssen zusätzlich alle Unterlagen beigefügt werden, auf die sich das Schulgutachten stützt, z. B. fachärztliche Gutachten.

Der Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote muss mit den geforderten Unterlagen und Nachweisen bis zum Ende der Bewerbungsfrist an das  Studierendensekretariat der Universität Rostock (siehe oben) gesendet werden.