Losverfahren

Losverfahren finden an der Universität Rostock nur zum Wintersemester und nur für das 1. Fachsemester statt. Ein Losverfahren wird nur dann eingeleitet, wenn für einen zulassungsbeschränkten Studiengang noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen und entweder alle Bewerber eine Zulassung erhalten haben oder das Vergabeverfahren für abgeschlossen erklärt wird.

Die Anmeldung für das Los­verfahren erfolgt online vom 1. bis 15. Oktober des jeweiligen Jahres (Ausschluss­frist) und ist für jeden zulassungs­beschränkten Studien­gänge/-fächer der Universität Rostock möglich. Sie können sich auch für mehrere Studiengänge zum Losverfahren anmelden.

Daraus, dass ein Antrag im Los­verfahren möglich ist, kann kein Rückschluss auf vorhandene freie Studienplätze im gewünschten Studien­gang gezogen werden. Unter­lagen brauchen nicht eingereicht zu werden. Jeder Antrag­steller sollte im Vorfeld seine Zugangs­voraus­setzungen für den gewünschten Studien­gang selbst­ständig prüfen (Hochschul­zugangs­berechtigung, ggf. ausreichende Deutsch­kenntnisse usw.).

Nicht Zugelassene erhalten keinen Bescheid. Im Falle einer Zulassung muss davon ausgegangen werden, dass die Lehrveranstaltungen zum Zeitpunkt der Immatri­kulation bereits begonnen haben.

Beachten Sie hierbei für Studiengänge mit zentralem Vergabeverfahrens (Medizin & Zahnmedizin), dass der Versand der end­gültigen Zulassungs- und Ablehnungs­bescheide im Auswahl­verfahren der Hoch­schulen durch die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) erfolgt. Warten Sie diesen Bescheid bitte ab.

Das Anmeldeportal zum Losverfahren finden Sie vom 01.10. bis 15.10. an dieser Stelle.

Ergebnis Losverfahren Wintersemester 2024/25

Nach Abschluss des örtlichen Vergabeverfahrens an der Universität Rostock wurde für folgende Studiengänge bzw. -fächer ein Losverfahren durchgeführt:

  • Sonderpädagogik / Lehramt für Sonderpädagogik

In den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin wurde kein Losverfahren durchgeführt.