Einschreibung (= Immatrikulation) in einen Studiengang
Mit der Einschreibung (lat. "Immatrikulation") werden Sie Studierender der Universität Rostock im jeweiligen Studiengang. Die Einschreibung an der Universität Rostock erfolgt entsprechend der Immatrikulationsordnung. Ein persönliches Erscheinen ist dazu grundsätzlich nicht erforderlich.
Neben örtlich und bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es auch Studiengänge, die zulassungsfrei sind, d.h. für die zu vergebenen Plätze werden keine Auswahlverfahren durchgeführt, es werden alle Bewerberinnen und Bewerber angenommen, welche die Zugangsvoraussetzungen für die Universität Rostock und den gewählten Studiengang erfüllen. Der Antrag muss form- und fristgerecht gestellt werden, dabei ist es unerheblich, ob der Antrag zu Beginn oder zum Ende der jeweiligen Frist eingereicht wird.
Die Einschreibung für einen zulassungsfreien Studiengang erfolgt bei einem Studienbeginn zum Wintersemester 2024/25 erstmalig in der Zeit vom 1. Juni bis 30. September 2024. für einen Studienbeginn zum Sommersemester in der Zeit vom 1. Februar bis 30. März.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen entnehmen Sie die Immatrikulationsfrist dem Zulassungsbescheid. Bitte berücksichtigen Sie hier auch ggf. durchgeführte Nachrückverfahren.
Geänderte Einschreibefristen zum Wintersemester 2024/25
Die Einschreibefrist zum Wintersemester 2024/25 endet für alle zulassungsfreien Studiengänge am 11. Oktober 2024.