Teilnahme

Jeder Dozentenaustausch vollzieht sich auf der Grundlage eines bilateralen Vertrages und nach detaillierter Absprache mit der Partnerhochschule. Interessierte Dozenten melden Ihre Gastlehrtätigkeit beim Internationalisierungsbeauftragten ihrer Fakultät bzw. bei der Planungsabfrage des Rostock International House zu Beginn des Wintersemesters an und konkretisieren diese Angaben so bald wie möglich. Das Rostock International House entscheidet in Abstimmung mit dem Fachbereich des Antragsstellers über eine Förderung anhand folgender Kriterien:

  • Befürwortung von Fakultät / Institut
  • Übereinstimmung des hiesigen Forschungs- bzw. Lehrbereichs mit den im Ausland zu erteilenden Lehrinhalten.

Das Rostock International House kalkuliert die Kosten. Bewerbungsfristen gibt es nicht – es wird versucht, auch kurzfristige Förderungsanträge zu berücksichtigen.