Fördersätze

Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Mobilitäten zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Für Deutschland gelten:

Zielland Stückkosten je Tag pro Teilnehmer
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden. 180 EUR
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern. 160 EUR
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn. 140 EUR

An der Universität Rostock werden aufgrund der Begrenztheit der finanziellen Mittel unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes maximal 5 aktive Tage finanziell gefördert. Zusätzlich werden unabhängig von der Reiseart bei Vorliegen 2 Reisetage finanziell gefördert (bei Vorliegen von grünem Reisen sind je nach Abhängigkeit der realen Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort bis zu 4 weitere Reisetage förderfähig - 500 bis 1.000 km = 1 weiterer Reisetag, 1.000 bis 1.500 km = 2 weitere Reisetage, 1.500 bis 2.000 km = 3 weitere Reisetage, über 2.000 km = 4 weitere Reisetage).

Zu diesen Tagessätzen kommen zusätzlich eine Fahrtkostenerstattung in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt wird (einfache Distanz als Luftlinie).

Erstattet werden pauschal in Abhängigkeit von der einfachen Distanz als Luftlinie folgende Beträge:

einfache Entfernung gemäß Distanzrechner Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer bei nicht-grünem Reisen Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer bei grünem Reisen
< 100 km 28 EUR 56 EUR
100 – 499 km 211 EUR 285 EUR
500 – 1.999 km 309 EUR 417 EUR
2.000 – 2.999 km 395 EUR 535 EUR
3.000 – 3.999 km 580 EUR 785 EUR
4.000 – 7.999 km 1.188 EUR 1.188 EUR
8.000 km und mehr 1.735 EUR 1.735 EUR